Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG | § 100 Übergang in den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
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Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen Inhaltsverzeichnis
(1) Nimmt der Schuldner Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in Anspruch, bleibt der Sanierungsmoderator im Amt, bis der Bestellungszeitraum abläuft, er nach § 99 abberufen wird oder ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt wird.
(2) Das Restrukturierungsgericht kann den Sanierungsmoderator zum Restrukturierungsbeauftragten bestellen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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13/01/2021 17:26
Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht. Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige
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