Strafprozeßordnung - StPO | § 417 Zulässigkeit

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.

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published on 11/12/2015 00:00

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 23. Oktober 2015 aufgehoben. Es ergeht gegen den Beschuldigten der anliegende Haftbefehl. Gründe I. 1 Die Staatsanwaltschaft Hamburg
published on 31/01/2005 00:00

Tenor Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts B. vom 30. Juni 2004 werden als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführer tragen die K
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