Strafprozeßordnung - StPO | § 408 Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag

(1) Hält der Vorsitzende des Schöffengerichts die Zuständigkeit des Strafrichters für begründet, so gibt er die Sache durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft an diesen ab; der Beschluß ist für den Strafrichter bindend, der Staatsanwaltschaft steht sofortige Beschwerde zu. Hält der Strafrichter die Zuständigkeit des Schöffengerichts für begründet, so legt er die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dessen Vorsitzenden zur Entscheidung vor.

(2) Erachtet der Richter den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlaß eines Strafbefehls ab. Die Entscheidung steht dem Beschluß gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist (§§ 204, 210 Abs. 2, § 211).

(3) Der Richter hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu entsprechen, wenn dem Erlaß des Strafbefehls keine Bedenken entgegenstehen. Er beraumt Hauptverhandlung an, wenn er Bedenken hat, ohne eine solche zu entscheiden, oder wenn er von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen will und die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag beharrt. Mit der Ladung ist dem Angeklagten eine Abschrift des Strafbefehlsantrags ohne die beantragte Rechtsfolge mitzuteilen.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 396 Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss


(1) Die Anschlußerklärung ist bei dem Gericht schriftlich einzureichen. Eine vor Erhebung der öffentlichen Klage bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eingegangene Anschlußerklärung wird mit der Erhebung der öffentlichen Klage wirksam. Im Verfa

Strafprozeßordnung - StPO | § 408a Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens


(1) Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet, so kann im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag stellen, wenn die Voraussetzungen des § 407 Abs. 1 Satz 1 und 2 vorliegen und wenn der Durc
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Strafprozeßordnung - StPO | § 210 Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss


(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltsc

Strafprozeßordnung - StPO | § 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss


Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.

Strafprozeßordnung - StPO | § 204 Nichteröffnungsbeschluss


(1) Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muß aus dem Beschluß hervorgehen, ob er auf tatsächlichen oder auf Rechtsgründen beruht. (2) Der Beschluß ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.

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Amtsgericht Tiergarten Beschluss, 5. Okt. 2022 - (303 Cs) 237 Js 2450/22 (202/22), 303 Cs 202/22

bei uns veröffentlicht am 20.04.2023

Nachdem Klimaaktivisten der Gruppierung "Aufstand der letzten Generation" eine Berliner Kreuzung blokiert haben, drohte einigen von ihnen, eine Verurteilung wegen Nötigung (§ 240 StGB) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 A

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Nov. 2017 - RN 5 K 17.210

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen den Wi

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 21. März 2019 - RN 5 K 17.1292

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahren zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich mit ihrer Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - 22 ZB 18.841

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt. Gründe

Landgericht München I Beschluss, 24. Mai 2018 - 18 Qs 3/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft München I vom 18.01.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 09.01.2018, Az. 841 Cs 111 Js 154671/17, mit welchem das Amtsgericht München den Erlass eines Strafbefe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Juli 2016 - RO 5 K 15.1168

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich ge

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Nov. 2018 - 1 M 102/18

bei uns veröffentlicht am 01.11.2018

Gründe 1 1. Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 3. Kammer - vom 5. Juli 2018, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sa

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - 2 ARs 63/18

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 63/18 2 AR 55/18 vom 3. Mai 2018 in der Strafsache gegen wegen Vergehen gemäß §§ 186 Abs. 1, 194 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 106 Abs. 1, 109 UrHG, § 25 Abs. 2 StGB Vertreten durch: Rechtsanwalt Az.: 3 Cs 140 Js 23469/

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Aug. 2016 - 1 RVs 55/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse. 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht Unna hatte den Angeklagten mit Urteil vom 12.0

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. Aug. 2016 - 2 (4) Ss 356/16; 2 (4) Ss 356/16 - AK 124/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 12. August 2015 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten verurteilt wurden. Soweit der Angeklagte M wegen Hehlerei verurteilt wu

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juli 2016 - 4 Qs 25/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 09.05.2016 gegen den ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.04.2016 (Az. 5 Cs 520 Js 39011/15) wird als unbegründet

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Aug. 2011 - 3 B 6/11

bei uns veröffentlicht am 18.08.2011

Gründe 1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Approbation als Arzt. Er war langjähriger Chefarzt in einer städtischen Klinik. Daneben betätigte er sich wisse

Landgericht Karlsruhe Urteil, 22. Jan. 2010 - 6 O 302/08

bei uns veröffentlicht am 22.01.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufi

Amtsgericht Bingen am Rhein Beschluss, 11. Aug. 2009 - 3113 Js 17555/09-6Cs

bei uns veröffentlicht am 11.08.2009

Tenor 1. Der Erlass des beantragten Strafbefehls gegen den Angeschuldigten wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten fallen der Staatskasse zur Last. Gründe I. 1 Mit Stra

Landgericht Offenburg Beschluss, 23. Feb. 2005 - 3 Qs 100/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2005

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberkirch vom 22. Juli 2004 (2 Cs 3 Js 7319/03) wird als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und notwendigen Auslag

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(1) Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muß aus dem Beschluß hervorgehen, ob er auf tatsächlichen oder auf Rechtsgründen beruht. (2) Der Beschluß ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.
(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden. (2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die...
Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.