Strafprozeßordnung - StPO | § 416 Übergang in das Strafverfahren

(1) Ergibt sich im Sicherungsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Schuldfähigkeit des Beschuldigten und ist das Gericht für das Strafverfahren nicht zuständig, so spricht es durch Beschluß seine Unzuständigkeit aus und verweist die Sache an das zuständige Gericht. § 270 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

(2) Ergibt sich im Sicherungsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Schuldfähigkeit des Beschuldigten und ist das Gericht auch für das Strafverfahren zuständig, so ist der Beschuldigte auf die veränderte Rechtslage hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung zu geben. Behauptet er, auf die Verteidigung nicht genügend vorbereitet zu sein, so ist auf seinen Antrag die Hauptverhandlung auszusetzen. Ist auf Grund des § 415 in Abwesenheit des Beschuldigten verhandelt worden, so sind diejenigen Teile der Hauptverhandlung zu wiederholen, bei denen der Beschuldigte nicht zugegen war.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn sich im Sicherungsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens ergibt, daß der Beschuldigte verhandlungsfähig ist und das Sicherungsverfahren wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit durchgeführt wird.

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Referenzen - Gesetze | § 10e EStG

§ 10e EStG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 10e EStG zitiert 2 andere §§ aus dem Einkommensteuergesetz.

Strafprozeßordnung - StPO | § 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung


(1) Hält ein Gericht nach Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so verweist es die Sache durch Beschluß an das zuständige Gericht; § 209a Nr. 2 Buchstabe a gilt entsprechend. Ebenso is

Strafprozeßordnung - StPO | § 415 Hauptverhandlung ohne Beschuldigten


(1) Ist im Sicherungsverfahren das Erscheinen des Beschuldigten vor Gericht wegen seines Zustandes unmöglich oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unangebracht, so kann das Gericht die Hauptverhandlung durchführen, ohne daß der Be

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10e EStG.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2019 - 5 StR 466/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 466/18 vom 9. Januar 2019 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2019:090119U5STR466.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9. Januar 2019, an der teilgenomme

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2007 - 4 StR 449/06

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2019 - 5 StR 109/19

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2013 - 1 StR 654/12

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO §§ 413, 416; StGB §§ 71, 63 Ergibt sich im Laufe einer Hauptverhandlung die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten, ist das Verfahren einzustellen. Ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2013 - 2 StR 128/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2000 - 4 StR 583/99

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - 2 StR 37/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR37/15 vom 26. März 2015 in dem Sicherungsverfahren gegen Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 26. März 2015 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlos

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 03. Feb. 2014 - III-2 Ws 614/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Mit ihrer Antragsschrif

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