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Amtlich · § 5 UrhG

§ 174 BEG

Zeitreise: 28.06.2021

Das Entschädigungsverfahren gliedert sich in 1. das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden, 2. das Verfahren vor den Entschädigungsgerichten, soweit das Verfahren bei den Entschädigungsbehörden keine Erledigung gefunden hat.

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