Bundesentschädigungsgesetz - BEG | § 225

(1) Verfahren vor den Entschädigungsgerichten sowie Beweissicherungsverfahren sind gebühren- und auslagenfrei.

(2) Für offensichtlich unbegründete Klagen oder Rechtsmittel können dem Kläger die Kosten auferlegt werden. Ist die Rechtsverfolgung offenbar mutwillig, so kann ein Kostenvorschuß erhoben werden.

(3) Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Streitwert nach § 9 der Zivilprozessordnung zu berechnen.

(4) § 207 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 9 Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen


Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2012 - IX ZB 74/12

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 74/12 vom 13. Dezember 2012 in dem Entschädigungsrechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Vill, die Richterin Lohmann und den Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2007 - IX ZB 269/05

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 269/05 vom 19. April 2007 in dem Entschädigungsrechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 19. April 2007 beschlosse

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bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 312/11 vom 10. Januar 2013 in dem Entschädigungsrechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pa

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2017 - IX ZB 88/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 88/16 vom 21. März 2017 in dem Entschädigungsrechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:210317BIXZB88.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohman

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 06. Juni 2018 - 5wg U 404/17 E

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. Auf den Hilfsantrag der Klägerin wird das Urteil des Landgerichtes Trier vom 03.02.2017 (5 wgO 18/15 E) und der Bescheid des beklagten Landes vom 30.01.2015 aufgehoben und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verpflichtet, d

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juli 2016 - 27 O 1/16 [E]

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebühren- und auslagenfrei. Der Kläger hat seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Der Kläger macht vorliegend

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 18. Mai 2004 - 4 U 1/01 (Entsch)

bei uns veröffentlicht am 18.05.2004

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.03.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 154/97) abgeändert und wie folgt neu gefasst: „1. Die Bescheide des vom 24.01.1997 (Az.: DI/2 - BEG -) und vom

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