(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben; die §§ 184 bis 195 finden keine Anwendung; die §§ 154 bis 162 der Verwaltungsgerichtsordnung sind entsprechend anzuwenden. Wird die Klage zurückgenommen, findet § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung keine Anwendung.

(2) Dem Beigeladenen werden die Kosten außer in den Fällen des § 154 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung auch auferlegt, soweit er verurteilt wird (§ 75 Abs. 5). Ist eine der in § 183 genannten Personen beigeladen, können dieser Kosten nur unter den Voraussetzungen von § 192 auferlegt werden. Aufwendungen des Beigeladenen werden unter den Voraussetzungen des § 191 vergütet; sie gehören nicht zu den Gerichtskosten.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Träger der Sozialhilfe einschließlich der Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, soweit sie an Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Trägern beteiligt sind.

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Sozialrecht: Lohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig

31.10.2019

Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Gesellschaftsrecht: Minderheitsgesellschafter ohne Vetorecht ist abhängig beschäftigt

31.01.2017

Kontakte, Fachwissen und die sich daraus ergebende Bedeutsamkeit eines Gesellschafters für das Unternehmen, machen ihn nicht zu „Kopf und Seele“ desselben.

Sozialversicherungspflicht: Minderheitsgesellschafter ohne Vetorecht ist abhängig beschäftigt

06.10.2016

Verfügt ein Minderheitsgesellschafter weder über ein Vetorecht noch über eine gesellschaftsrechtliche Stimmbindungsvereinbarung, so ist er abhängig beschäftigt.

Sozialversicherung: Geschäftsführer ist sozialversicherungsfrei

04.06.2015

Auch ein Gesellschafter einer GmbH, der mit weniger als 50 % am Stammkapital beteiligt ist, kann als selbstständig anzusehen und damit sozialversicherungsfrei sein.

GmbH: Zur Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer

03.07.2014

Verfügt ein GmbH-Geschäftsführer über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft, ist er als abhängig Beschäftigter ggf. sozialversicherungspflichtig.

Regressansprüche wegen veranlasster physikalisch-medizinischer Leistungen

03.12.2010

Anwalt für Vertragsarztrecht - Gesundheitsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 64 Kostenfreiheit


(1) Für das Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Abweichend von Satz 1 erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für jede auf der Grundlage des § 74a Absatz 2 und 3 erteilte Ausku
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 102


(1) Der Kläger kann die Klage bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Die Klagerücknahme erledigt den Rechtsstreit in der Hauptsache. (2) Die Klage gilt als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länge

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 120


(1) Die Beteiligten haben das Recht der Einsicht in die Akten, soweit die übermittelnde Behörde dieses nicht ausschließt. Beteiligte können sich auf ihre Kosten durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und Abschriften erteilen las

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 156


(1) Die Berufung kann bis zur Rechtskraft des Urteils oder des nach § 153 Abs. 4 oder § 158 Satz 2 ergangenen Beschlusses zurückgenommen werden. Die Zurücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung setzt die Einwilligung des Berufungsbeklagten vor
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 154


(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens. (2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat. (3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, we

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 161


(1) Das Gericht hat im Urteil oder, wenn das Verfahren in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluß über die Kosten zu entscheiden. (2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 1
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 183


Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kos

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 202


Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfa

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 75


(1) Das Gericht kann von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren berechtigte Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. In Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts ist die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag beizuladen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 192


(1) Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass 1. durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mün

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 184


(1) Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten Personen gehören, haben für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr entsteht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist; sie ist für jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 191


Ist das persönliche Erscheinen eines Beteiligten angeordnet worden, so werden ihm auf Antrag bare Auslagen und Zeitverlust wie einem Zeugen vergütet; sie können vergütet werden, wenn er ohne Anordnung erscheint und das Gericht das Erscheinen für gebo

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1754 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 2. Feb. 2022 - L 10 SF 13/19 EK

bei uns veröffentlicht am 05.05.2022

Der Kläger begehrt vorliegend einen Entschädigungsanspruch gem. § 202 Satz 2 SGG iVm § 198 GVG. Streitgegenständlich war die Kostenübernahme für eine Petö-Therapie (Belange des Minderjährigen) im Ausgangsv

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2022 - L 2 SF 2522/21 EK AL

bei uns veröffentlicht am 29.04.2022

Streitgegenständlich ist vorliegend die unangemessene Dauer des geführten Ausgangsverfahrens (Kostenfestsetzungsverfahrens) beim Sozialgericht Karlsruhe. Die Klägerin begehrt einen Entschädigungsanspruch nach dem Gesetz über

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Mai 2019 - L 20 KR 113/19 B

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.12.2018 unter Ziff. II. wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beschwerdeführer begehren mit der Beschwerde eine Festsetzung des

Sozialgericht München Endurteil, 02. Okt. 2018 - S 38 KA 58/18

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der Klage ist der Bescheid des beklagten Berufungsausschusses aus der Sitzung vom 12.10.2017. Die

Sozialgericht München Urteil, 17. Okt. 2018 - S 38 KA 730/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist der Honorarbescheid für das Quartal 3/2015 in

Sozialgericht München Urteil, 12. Sept. 2018 - S 38 KA 5127/17

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der Klage ist der Bescheid der Beklagten in der Fassung des Bescheides der Widerspruchsstelle vom 1

Sozialgericht München Endurteil, 24. Okt. 2018 - S 38 KA 5022/18

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beschwerdeausschusses Bayern vom 21.03.2018 für das Quartal 4/2014 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Widerspruch der Klägerin erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts z

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 6 R 70/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.12.2014 abgeändert und die Klage gegen den Bescheid vom 20.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2014 abgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - L 19 R 287/14

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird Ziff. 2 des Tenors des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2014 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. II. Die Berufung des Beig

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2017 - L 20 VK 10/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Beschluss vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, wird als unzulässig verworfen. II. Der Streitwert wird auf 800,- € festgesetzt. III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. IV

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - L 19 R 694/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2015 aufgehoben und die Klage auf weitere Erstattungszahlungen in Sachen A. in Höhe von 152,83 Euro wird abgewiesen. II. Der Kläger hat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 12 KA 13/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 08.12.2015, S 28 KA 1344/14 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte und die Beigeladenen zu 2) und 6) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Apr. 2019 - L 20 KR 362/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.02.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. III. Der Streitwert wird für

Sozialgericht München Urteil, 25. Okt. 2017 - S 38 KA 5022/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 16.01.2017 zur Quartalsabrechnung mit der darin ausgesprochenen Vergütungsberichtigung von 13% in Höhe von 13.346,43 Euro wird aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet, über den Widerspruch

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2019 - L 5 KR 630/17 KL

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25.09.2017 wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die aufsichtsrechtlic

Sozialgericht München Urteil, 23. Nov. 2017 - S 38 KA 1487/14

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage sind die Honorarbescheide für die Quartale in der F

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 221/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Juli 2014, S 51 SO 617/11, wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird n

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 19 R 877/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.10.2012 aufgehoben und die Klage auf Erstattung der für den Beigeladenen zu 1) aufgewendeten Rehabilitationskosten wird abgewie

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Dez. 2016 - L 7 AS 572/16

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers hat mit der Berufung ein nicht statthaftes Rechtsmittel eingelegt, da di

Sozialgericht München Urteil, 01. Dez. 2016 - S 38 KA 379/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren. III. Die Notwendigkeit der Beiziehung eines Rechtsanwalts in den Vor-verfahren wird festgestellt. IV. Die Ber

Sozialgericht München Urteil, 01. Dez. 2016 - S 38 KA 1844/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist der Ausgangsbescheid der Beklagten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 12 KA 17/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24.09.2014, S 43 KA 1033/12 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerinnen haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Rev

Sozialgericht München Urteil, 29. Juli 2016 - S 15 KR 1389/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.800 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2015 zu bezahlen. II. Die Beklagte trägt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 12 KA 57/16 ZVW

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte. III. D

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Sept. 2016 - L 12 KA 35/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 5. Dezember 2014, S 39 KA 72/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die

Sozialgericht München Urteil, 09. Nov. 2016 - S 38 KA 5170/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor I. Die Klage wird sowohl im Hauptantrag, als auch im Hilfsantrag abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegte

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 22. Okt. 2015 - S 7 KR 601/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Umsatzsteuer. Die Beklagte, das B. behan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Okt. 2015 - L 12 KA 108/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2017 - L 12 KA 125/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.10.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Mai 2016 - L 12 KA 37/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 23. Januar 2015, S 28 KA 648/13, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III.

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 10. März 2016 - S 11 KR 66/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.847,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2013 zu zahlen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 7 R 920/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 11. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 21. Mai 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 7 R 260/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 5. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selber tr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2016 - L 5 KR 330/13 KL

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Versag

Sozialgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - S 38 KA 1293/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist der Ausgangsbescheid vom 23.02.2015

Sozialgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - S 38 KA 1111/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht wird nicht zugelassen. Tatbestand Gegenstand

Sozialgericht München Urteil, 30. Juni 2016 - S 15 KR 1363/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 300 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.10.2015 zu bezahlen. II. Die Beklag

Sozialgericht München Urteil, 11. Okt. 2016 - S 38 KA 1611/14

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Klage wird im Hauptantrag abgewiesen. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 16.12.2011 und 22.03.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.10.2014 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 U 221/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor I. Die Berufungen der beiden Berufungskläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.11.2014 werden zurückgewiesen. II. Beide Kläger und der Beigeladene zu 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die

Sozialgericht München Beschluss, 08. Jan. 2019 - S 38 KA 282/18 ER

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 20.11.2018 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 08.11.2018 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 21. Sept. 2017 - S 14 R 1193/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 17.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2015 wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Der Streitwert wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. März 2019 - L 20 KR 148/18

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.11.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. III. Der Streitwert wird fü

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Nov. 2017 - L 7 R 5146/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 29. September 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller und Beschwerdeführer trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streit

Sozialgericht München Urteil, 28. März 2019 - S 38 KA 5001/15

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Die Entscheidung des Prothetikausschusses in der Fassung des Prothetikeinigungsausschusses der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (Sitzung vom 05.12.2014) wird aufgehoben. II. Die Mängelrüge der AOK Bayern, Direkti

Sozialgericht München Beschluss, 22. März 2019 - S 38 KA 52/19 ER

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Aussetzung des Zwangstermins (31.3.2019) für die Bestellung von Hardware zur Anbindung der Kassenärzte an die TI-Infrastruktur und Aussetzung der damit verbundenen Strafab

Sozialgericht München Urteil, 12. Feb. 2016 - S 29 KR 477/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.476,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.430,82 EUR seit 10. Oktober 2013 und aus 2.046,13 EUR seit 27. September 2013 zu zah

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 2 U 106/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Die Entscheidung über die Kosten unter Nr. II des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 sowie die Festsetzung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2018 - L 14 KG 5/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Verfahrensbevollmächtigter in dem

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 241/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014, S 15 SO 33/14, aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision w

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 312/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Oktober 2014, S 22 SO 325/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen

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Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei...
Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten...
(1) Das Gericht hat im Urteil oder, wenn das Verfahren in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluß über die Kosten zu entscheiden. (2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz...
(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens. (2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat. (3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, wenn er Anträge...
(1) Das Gericht kann von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren berechtigte Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. In Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts ist die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag beizuladen. (2) Sind an...
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(1) Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass 1. durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mündlichen...
Ist das persönliche Erscheinen eines Beteiligten angeordnet worden, so werden ihm auf Antrag bare Auslagen und Zeitverlust wie einem Zeugen vergütet; sie können vergütet werden, wenn er ohne Anordnung erscheint und das Gericht das Erscheinen für geboten hält...