Information der Arbeitnehmervertretung
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren.
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- ArbeitsrechtKettenbefristung: Rechtsmissbrauch-Ampel (BAG 7 AZR 135/15)Kettenbefristung im Job? Prüfen Sie mit zwei Schiebereglern (Gesamtdauer + Zahl der Verlängerungen) orientierend, ob nach den BAG-Richtwerten (7 AZR 135/15) ein institutioneller Rechtsmissbrauch indiziert erscheint — Ampel GRÜN/GELB/ROT, plus die 3-Wochen-Entfristungsklagefrist (§ 17 TzBfG).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- ArbeitsrechtTeilzeit verlangt und keine Antwort? Dann verringert sich die Arbeitszeit von selbst (§ 8 TzBfG)§ 8 Abs. 5 S. 2 TzBfG: lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit im gewünschten Umfang — kraft Gesetzes. Satz 3 sagt dasselbe für die Verteilung, und beide laufen getrennt. Der Check rechnet die drei Fristen, prüft beide Rechtsfolgen einzeln und schreibt das passende Schreiben.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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