Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 1 Zielsetzung

Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 1 Zielsetzung
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Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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12/06/2020 08:59

Konstruierter Fall Das Urteil ist bis heute umstritten und sorgte schon damals für großes Aufsehen. Nicht zuletzt da es sich hierbei um einen konstruierten Fall handelte, bei dem das Arbeitsgericht die Möglichkeit bekommen sollte, den § 14 Absatz 2
20/08/2015 11:39

Der bloße Umstand, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Arbeitsverträge zurückzugreifen, begründet noch nicht das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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published on 17/02/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Streitwert: 18.000,00 €. 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Befristungen ihres Arbeitsverhältnisses. 3Der K
published on 23/01/2015 00:00

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.07.2014– 6 Ca 3029/13 – wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag
published on 20/01/2015 00:00

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juni 2013 - 17 Sa 1734/12 - wird zurückgewiesen.
published on 15/10/2013 00:00

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. 2. Wegen der teilweisen Rücknahme der Klage wird das arbeitsgerichtliche Urteil in der Hauptsache insgesamt aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, der Verr
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