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§ 30Amtlich · § 5 UrhG

Information durch den SE-Betriebsrat

Zeitreise: 16.09.2022‹ § 29

Der SE-Betriebsrat informiert die Arbeitnehmervertreter der SE, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über den Inhalt und die Ergebnisse der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren. Sind keine Arbeitnehmervertreter vorhanden, sind die Arbeitnehmer zu informieren.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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