(1) Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass

1.
durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig geworden ist oder
2.
der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
Dem Beteiligten steht gleich sein Vertreter oder Bevollmächtigter. Als verursachter Kostenbetrag gilt dabei mindestens der Betrag nach § 184 Abs. 2 für die jeweilige Instanz.

(2) (weggefallen)

(3) Die Entscheidung nach Absatz 1 wird in ihrem Bestand nicht durch die Rücknahme der Klage berührt. Sie kann nur durch eine zu begründende Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben werden.

(4) Das Gericht kann der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden. Die Entscheidung ergeht durch gesonderten Beschluss.

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Betreuungsrecht: Wer zu sinnlosen Verfahren neigt, kann unter Betreuung gestellt werden

31.03.2016

Ein Betreuungsbedarf kann auch vorliegen, wenn nur die Gefahr besteht, dass der Betroffene Verbindlichkeiten begründet, die er nicht erfüllen kann und mit denen er sich verschuldet.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 197a


(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskosten

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 183


Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kos

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 172


(1) Gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dieser Gerichte findet die Beschwerde an das Landessozialgericht statt, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist. (2) Pro
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 184


(1) Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten Personen gehören, haben für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr entsteht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist; sie ist für jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit

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127 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - XII ZB 519/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 519/15 vom 27. Januar 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1903 Abs. 1 Satz 1, 1908 d Abs. 3 und 4; FamFG § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a) Auch die Gefahr des E

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Jan. 2017 - L 15 VK 14/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Jan. 2017 - L 3 SF 290/16 AB, L 3 SF 291/16 AB

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor Die Ablehnungsanträge gegen den Richter am Landessozialgericht H. wegen Besorgnis der Befangenheit werden abgelehnt. Gründe I. Vorliegend ist über die Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit na

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2017 - L 20 VK 10/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Beschluss vom 19.10.2017, L 20 VK 8/17, wird als unzulässig verworfen. II. Der Streitwert wird auf 800,- € festgesetzt. III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. IV

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Mai 2016 - L 2 U 260/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 11.05.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage gegen die Bescheide der Beklagten vom 08.02.2010 (statt 12.02.2010) sowie vom 07.07.2010 in

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Feb. 2014 - L 2 U 406/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 28.08.2013 aufgehoben. II. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Augsburg zurückverwiesen. III. Die Revision wird nicht zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 1 R 1104/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten, ob der Rechtsstreit mit dem Az. S 1 R 436/12 vor dem Sozialgericht Augsburg (SG) durch Klagerücknahme erledigt oder ob dieses Verfahren fortzuführen ist. Die 1945 geborene Klägerin war seit de

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - L 15 SB 106/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Sozialgericht Landshut Endurteil, 28. Juli 2016 - S 11 AS 569/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 17.09.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.10.2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten. Tatb

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2016 - L 6 R 74/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 17.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Kläger hat den Betrag von 225,00 Eu

Sozialgericht Regensburg Endurteil, 30. Aug. 2017 - S 14 KR 618/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.12.2015 verurteilt, der Klägerin Krankengeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom 05.06.2015 bis 09.11.2015 z

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 212/14

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. September 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Aug. 2017 - L 11 AS 532/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor Tatbestand I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 19.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2018 - L 11 AS 92/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2017 - S 4 AS 257/17 - werden verworfen. II. Die Anträge der Kläger auf Aufhebung der im Gerichtsbescheid de

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - L 15 VK 6/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. September 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. März 2015 - L 1 LW 21/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Sozialgerichts München in seiner Ziffer III. aufgehoben wird. II. Außergeri

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Feb. 2015 - L 11 AS 772/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.10.2014 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller (ASt.) wend

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Feb. 2015 - L 11 AS 730/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 24.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Bewilli

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Feb. 2015 - L 11 AS 729/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 30.07.2014 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Form der Aus

Sozialgericht Augsburg Urteil, 19. März 2018 - S 10 KR 30/18

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitgegenständlich ist die Haarentfernung im Bereich des Rückens, des Bauchs und der Brust der Klägeri

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Juli 2017 - L 20 KR 333/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 16. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 430,-

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 19 R 1005/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.08.2013 und der Bescheid der Beklagten vom 23.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.04.2013 aufgehoben. II. Di

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 11. Nov. 2015 - S 18 U 147/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 14. Mai 2008 in Gestalt des Bescheides vom 16. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. April 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2018 - S 12 AL 182/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 19.06.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.07.2017 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld auch für den Zeitraum vom 09.05.2017 bis 15.05.2017 zu bewilligen. I

Sozialgericht München Urteil, 08. Apr. 2015 - S 25 R 1274/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Kläger hat 150,- € an die Staatskasse zu bezahlen. Tatbestand Streitig ist die Gewährung von A

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - L 17 U 89/14

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 14.01.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2018 - L 9 AL 291/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 29. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Endurteil, 15. Sept. 2015 - S 4 VJ 4/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 19. August 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07. Oktober 2014 wird abgewiesen II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Gerichtskos

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 28. Juli 2017 - S 4 AS 257/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 08.05.2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Klägerin zu 1 und der Kläger zu und 2 haben Gerichtskosten in Höhe von jeweils 150,00 € zu tra

Sozialgericht München Beschluss, 09. Feb. 2017 - S 42 AS 72/17 ER

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe

Sozialgericht München Urteil, 10. März 2016 - S 53 SO 120/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Parteien streiten über die Höhe der zu gewährenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SG

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 14 R 470/17 B

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 22. Juni 2017, mit dem dem Kläger wegen rechtsmissbräuchlicher Prozessführung Gerichtskosten in Höhe von 600,00 Euro auferlegt wurden, aufgehob

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2017 - L 18 SB 105/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 06. Nov. 2018 - S 11 BK 3/18

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.07.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.01.2018 verurteilt, der Klägerin für die Zeiträume August und September 2017 sowie November und Dezember 2017 Kinderzuschlag in H

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. Feb. 2018 - L 6 SB 2931/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Die Verhängung von Missbrauchskosten im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts H. vom 29. Juli 2017 wird aufgehoben. Gründe  I.1 In dem durch Klagerücknahme beendeten Rechtsstreit begehrte der Klägerin die Feststellung des Grades der Behinderung

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. Feb. 2018 - S 4 KR 2398/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 26.05.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.07.2017 wird aufgehoben.2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.3. Der Beklagten werden Verschuldenskosten in Höhe

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Jan. 2018 - B 5 R 301/17 B

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 3. August 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Okt. 2017 - B 3 KR 4/17 B

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 29. November 2016 wird als unzulässig verworfen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Aug. 2017 - L 5 R 35/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 26. Februar 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Juli 2017 - L 8 AS 501/16 B

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers den Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 22. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Kläger wehrt sich gegen eine Auferlegung von Kosten

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Juli 2017 - L 8 AS 500/16 B

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Gründe I. 1 Der Kläger wehrt sich gegen eine Auferlegung von Kosten nach § 192 Abs. 1 SGG. 2 Mit der am 8. August 2014 zum Sozialgericht Neubrandenburg erhobenen Klage begehrte der Kläger zunächst höhere Leistungen nach dem SGB II für den Mona

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2017 - IX ZB 61/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 61/16 vom 22. Juni 2017 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel-I-VO Art. 45, 34 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheid

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Apr. 2017 - L 4 AS 112/17 B RG

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor Die weitere "Beschwerde" der Rügeführerin gegen die Beschlüsse des Senats – zuletzt vom 26. Januar 2017 im Anhörungsrügeverfahren L 4 AS 47/17 B RG – wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Dez. 2016 - L 5 KR 154/16 ER

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Senat wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt im Wege des ei

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Okt. 2016 - B 13 R 337/15 B

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. August 2015 wird eingestellt.

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 AS 2175/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 17.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Dem Kläger werden Kosten gemäß § 192 Sozialgerichtsg

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Aug. 2016 - L 10 U 245/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.03.2016 und der Bescheid der Beklagten vom 15.01.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.11.2013 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, den Unfall

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Juni 2016 - L 18 KN 89/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat Gerichtskosten in Höhe von 675,00 Euro zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstat

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juni 2016 - L 7 AS 1837/12

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 09.07.2012 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Prozesskosten i.H.v. 225,00 EUR auferlegt. Die Revision wird

Sozialgericht Halle Urteil, 31. März 2016 - S 5 AS 928/16 ER

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 16. März 2016 gegen den Bescheid vom 29. Februar 2016 über die Aufhebung der Leistungsbewilligung ab dem 1. Januar 2016 wird angeordnet. Der Antragsgegner wird unter Aufhebung

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(1) Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten Personen gehören, haben für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr entsteht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist; sie ist für jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit wegen...