Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 191

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 191
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Ist das persönliche Erscheinen eines Beteiligten angeordnet worden, so werden ihm auf Antrag bare Auslagen und Zeitverlust wie einem Zeugen vergütet; sie können vergütet werden, wenn er ohne Anordnung erscheint und das Gericht das Erscheinen für geboten hält.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskosten
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
30 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 28/08/2015 00:00

Tenor Die nachträgliche Anordnung des persönlichen Erscheinens der Klägerin zum Termin am 18.08.2015 wird abgelehnt. Gründe Der Vorsitzende des 3. Senats hat mit Verfügung vom 05.06.2015 Termin zur mündlichen V
published on 06/02/2014 00:00

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Fahrtkosten, die ihr wegen eines Gerichtstermins entstanden sind. In dem am Bayerischen Landessozialger
published on 29/06/2015 00:00

Gründe I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde im Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 29. Juni 2015, Az.: S 17 RF 31/15, wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des
published on 08/10/2015 00:00

Tenor Der Antragstellerin steht keine Entschädigung für das Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung am 11.11.2014 zu. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschä
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.