Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 191
Ist das persönliche Erscheinen eines Beteiligten angeordnet worden, so werden ihm auf Antrag bare Auslagen und Zeitverlust wie einem Zeugen vergütet; sie können vergütet werden, wenn er ohne Anordnung erscheint und das Gericht das Erscheinen für geboten hält.
Referenzen - Gesetze | § 191 SGG
§ 191 SGG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 191 SGG wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgerichtsgesetz.
Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 197a
(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskosten
30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 191 SGG.
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Aug. 2015 - L 3 SB 231/13
bei uns veröffentlicht am 28.08.2015
Tenor
Die nachträgliche Anordnung des persönlichen Erscheinens der Klägerin zum Termin am 18.08.2015 wird abgelehnt.
Gründe
Der Vorsitzende des 3. Senats hat mit Verfügung vom 05.06.2015 Termin zur mündlichen V
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2014 - L 15 SF 13/14
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Fahrtkosten, die ihr wegen eines Gerichtstermins entstanden sind.
In dem am Bayerischen Landessozialger
Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 29. Juni 2015 - L 15 SF 218/15
bei uns veröffentlicht am 29.06.2015
Gründe
I.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde im Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 29. Juni 2015, Az.: S 17 RF 31/15, wird als unzulässig verworfen.
II.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2015 - L 15 RF 41/15
bei uns veröffentlicht am 08.10.2015
Tenor
Der Antragstellerin steht keine Entschädigung für das Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung am 11.11.2014 zu.
Gründe
I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschä
Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 18. Juli 2016 - L 15 SF 176/16
bei uns veröffentlicht am 18.07.2016
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 31. März 2016 wird dahingehend abgeändert, dass die Entschädigung für das Erscheinen beim Gerichtstermin am 22. September 2014 statt auf 77,50 EUR auf 79,50 EUR festgesetzt wird. Im Übrige
Sozialgericht Landshut Urteil, 25. Mai 2016 - S 1 R 5070/15
bei uns veröffentlicht am 25.05.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Verfahrenskosten zu tragen.
Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III.
Der Streitwert wird auf 15.513,21 € festgesetzt.
Tat
Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 10. März 2016 - L 15 RF 3/16
bei uns veröffentlicht am 10.03.2016
Tenor
Dem Antragsteller steht keine Entschädigung wegen der mündlichen Verhandlung am 10.11.2015 zu.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (J
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. März 2016 - L 15 SF 209/15
bei uns veröffentlicht am 08.03.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
II.
Auf die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners hin wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2014 aufgehoben.
III.
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Okt. 2015 - L 15 RF 32/15
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
Dem Antragsteller steht keine Entschädigung für das Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung am 30.04.2015 zu.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschä
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Sept. 2015 - L 15 VK 7/11
bei uns veröffentlicht am 29.09.2015
Tenor
I.
Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 11. August 2011 wird insofern aufgehoben, als die Klage gegen den Bescheid vom 21. April 2010 abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Okt. 2015 - L 15 RF 38/15
bei uns veröffentlicht am 21.10.2015
Gründe
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 15.04.2015 wird auf 109,30 € festgesetzt.
G r ü n d e :
I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütung
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Dez. 2014 - L 15 SF 313/14
bei uns veröffentlicht am 09.12.2014
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme am Erörterungstermin am 07.11.2014 wird auf 105,85 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütu
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Aug. 2015 - L 15 RF 29/15
bei uns veröffentlicht am 11.08.2015
Tenor
Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Wahrnehmung des Termins der mündlichen Verhandlung am 25.03.2015.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizver
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2015 - L 15 SF 387/13
bei uns veröffentlicht am 08.04.2015
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der Güteverhandlung am 08.11.2013 wird auf 47,70 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergüt
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - L 15 SF 210/14
bei uns veröffentlicht am 07.01.2015
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Termins zur Begutachtung am 07.07.2014 wird auf 28,10 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt einen Fahrtkostenersatz wegen de
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Jan. 2015 - L 15 SF 296/14
bei uns veröffentlicht am 21.01.2015
Tenor
Dem Antragsteller steht keine Entschädigung wegen der mündlichen Verhandlung am 05.06.2014 zu.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (J
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Jan. 2015 - L 15 SF 243/14
bei uns veröffentlicht am 26.01.2015
Tenor
Dem Antragsteller steht im Zusammenhang mit dem Erscheinen beim Bayer. Landessozialgericht am 26.06.2014 keine Entschädigung zu.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergüt
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2017 - L 12 RF 6/17
bei uns veröffentlicht am 07.12.2017
Tenor
Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Wahrnehmung des Termins der Güteverhandlung am 24.2.2017.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizverg
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Juli 2014 - L 15 SF 200/14
bei uns veröffentlicht am 24.07.2014
Tenor
Die Gewährung eines Fahrtkostenvorschusses gemäß § 3 JVEG wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt einen Fahrtkostenvorschuss bzw. die Übersendung von Fahrkarten zwecks Teilnahme an einer für den 29.07
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Juli 2014 - L 15 SF 123/14
bei uns veröffentlicht am 04.07.2014
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) wegen einer mündlichen Verhandlung, für die ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet worden ist und bei der
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2014 - L 15 SF 402/13 E
bei uns veröffentlicht am 03.06.2014
Gründe
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin begehrt die Erstattung von Kosten für eine Begleitung zu einem Erörterungstermin nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
In dem am Sozialgericht Bayre
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Apr. 2014 - L 7 AS 193/14
bei uns veröffentlicht am 17.04.2014
Gründe
I.
Der Kläger erschien am 10.04.2014 zur mündlichen Verhandlung beim Bayerischen Landessozialgericht in München. Das persönliche Erscheinen war nicht angeordnet. Es wurden zwei Berufungen wegen Leistungen nach dem Zweiten
Landessozialgericht NRW Beschluss, 06. Okt. 2014 - L 4 SF 557/14 E
bei uns veröffentlicht am 06.10.2014
Tenor
Die vom Kläger beantragte Reisekostenentschädigung für die Kosten zur Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2013 wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
1Gründe:
2I.
3Der 1976 geb
Bundessozialgericht Beschluss, 02. Okt. 2014 - B 9 SB 65/14 B
bei uns veröffentlicht am 02.10.2014
Tenor
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. T. beizuordnen, wird abgelehnt.
Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Apr. 2013 - S 1 KO 1420-1429/13
bei uns veröffentlicht am 22.04.2013
Tenor
Die Entschädigung des Antragstellers für seine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung der xx. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe am 06. März 2013 im Verfahren S xx AS 3289/12 wird auf 9,80 EUR festgesetzt.Im Übrigen findet eine Entschädigung
Sozialgericht Konstanz Beschluss, 09. Jan. 2013 - S 3 SO 3704/11
bei uns veröffentlicht am 09.01.2013
Tenor
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
1 Die Beteiligten streiten um die Erstattung außergerichtlicher Kosten der Klägerseite nach Erledigung einer Untätigkeitsklage wegen Bescheidung eines Antrages nach § 44 Zehntes Buch S
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 31. Juli 2012 - L 12 KO 1608/12
bei uns veröffentlicht am 31.07.2012
Tenor
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. Es wird festgestellt, dass der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zu den Terminen bei Prof. Dr. H. im September 2011 erloschen ist.
Gründe
I.
1 In dem bei
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 18. Feb. 2011 - L 12 KO 4691/10 B
bei uns veröffentlicht am 18.02.2011
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 19. November 2009 wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
I.
1
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 21. März 2007 - L 7 SO 258/07 NZB
bei uns veröffentlicht am 21.03.2007
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19. Dezember 2006 gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 3 des Sozialgerichtsgesetzes zugelassen.
Gründe
1
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Mai 2005 - L 3 AL 1306/00
bei uns veröffentlicht am 11.05.2005
Tatbestand
1
Der Kläger erstrebt eine Erhöhung ihm von der Beklagten gewährter Entgeltersatzleistungen unter Zugrundelegung eines ab dem 01.11.1997 angepassten Bemessungsentgelts.
2
Der im Jahre 1951 ge