Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 156

(1) Die Berufung kann bis zur Rechtskraft des Urteils oder des nach § 153 Abs. 4 oder § 158 Satz 2 ergangenen Beschlusses zurückgenommen werden. Die Zurücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung setzt die Einwilligung des Berufungsbeklagten voraus.

(2) Die Berufung gilt als zurückgenommen, wenn der Berufungskläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Der Berufungskläger ist in der Aufforderung auf die Rechtsfolgen hinzuweisen, die sich aus Satz 1 und gegebenenfalls aus § 197a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 155 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ergeben. Das Gericht stellt durch Beschluss fest, dass die Berufung als zurückgenommen gilt.

(3) Die Zurücknahme bewirkt den Verlust des Rechtsmittels. Über die Kosten entscheidet das Gericht auf Antrag durch Beschluß.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 155


(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteili
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 197a


(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskosten

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 153


(1) Für das Verfahren vor den Landessozialgerichten gelten die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug mit Ausnahme der §§ 91, 105 entsprechend, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt. (2) Das Landessozialgericht

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 158


Ist die Berufung nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Frist oder nicht schriftlich oder nicht in elektronischer Form oder nicht zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Die Entsc

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2016 - L 3 U 472/15

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren L 3 U 22/13 durch die Berufungsrücknahme am 24. November 2015 erledigt ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 19 R 444/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zuge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Nov. 2014 - L 15 VS 22/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - L 11 AS 387/11

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren L 11 AS 762/09 durch Erledigterklärung des Klägers vom 07.04.2011 beendet ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird

Bundessozialgericht Beschluss, 15. Aug. 2018 - B 13 R 66/18 B

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. September 2017 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2018 - L 7 AY 4220/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass die Berufungsverfahren L 7 AY 1203/17 und L 7 AY 1966/17 durch Rücknahme der Berufungen erledigt sind.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die verbundenen Rechtsstreite betreffen die Frage,

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Jan. 2017 - L 3 R 167/13

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten noch über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderu

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Dez. 2016 - B 4 AS 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Gründe 1

Bundessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - B 8 SO 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2014 werden zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 105/16 B

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. März 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 07. Okt. 2015 - B 14 AS 175/15 B

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 08. Sept. 2015 - B 1 KR 19/15 B

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Juni 2015 - B 1 KR 18/15 B

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2015 aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Dez. 2014 - L 4 R 317/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Der Antrag der Beklagten auf Aufhebung der ihr gegenüber im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.03.2014 verhängten Verschuldenskoste

Bundessozialgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - B 10 ÜG 12/13 R

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. September 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 2/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - B 4 AS 17/13 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juli 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Auferlegung von Verschuldenskosten aufgeho

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - L 5 KR 605/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 3.2.2012 wird aufgehoben. Das Klageverfahren des Klägers S 13 KR 1110/11 ist fortzuführen.Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Tatbestand  1

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. September 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. März 2009 aufgehoben. D

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2007 - L 10 R 739/04

bei uns veröffentlicht am 25.01.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30.09.2003 wird verworfen. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Verfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht zu ers

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Apr. 2006 - L 3 AL 1948/05

bei uns veröffentlicht am 05.04.2006

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 07. April 2005 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 27. November 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Mai 2004 wird aufgehoben, soweit d

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(1) Für das Verfahren vor den Landessozialgerichten gelten die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug mit Ausnahme der §§ 91, 105 entsprechend, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt. (2) Das Landessozialgericht kann in dem...
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(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes...
(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteiligten können...