Hochschulrahmengesetz - HRG | § 51
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published on 05/04/2017 00:00
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. März 2013 wird aufgehoben.
II. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids der F …Universität E … vom 18. August 2008 und ihres Widerspruchsbescheids
published on 17/03/2005 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger / die Klägerin nach Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, dass er / sie keine anderweitige endgültige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an einer bundesdeutschen Hochschule inne hat, nach d
published on 02/11/2004 00:00
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,
1. unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe dieses Beschlusstenors, ein Los- und Nachrückverfahren durchzuführen und den Antragsteller / die
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