Hochschulrahmengesetz - HRG | § 48a

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published on 27/03/2015 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf bis zu 30.000 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten um die Übernahme des Antragstellers in ein Beamtenverhältnis a
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