Hochschulrahmengesetz - HRG | § 48a
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published on 27/03/2015 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf bis zu 30.000 € festgesetzt.
1Gründe:
2I.
3Die Beteiligten streiten um die Übernahme des Antragstellers in ein Beamtenverhältnis a
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