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§ 18.01Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 14.10.2025‹ § 17.28§ 18.02 ›

Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Ilmenau (Im) von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (Im-km 0,00) bis zur Mündung in die Elbe (Im-km 28,84/El-km 598,97).

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Ende des Gesetzes