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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich und Zweck

Zeitreise: 19.06.2020

Diese Verordnung gilt innerhalb des Anwendungsbereichs des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Sie dient der Konkretisierung der Anforderungen der §§ 5, 18 und 21 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes.

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Ende des Gesetzes