Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 247 Basiszinssatz

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

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(1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.

(2) Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für
Gewerblicher Rechtsschutz

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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by Rechtsanwalt Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Strömer Rechtsanwälte
26.06.2020 09:29

Es spricht keine Vermutung dafür, dass im Rahmen der Tierfotografie das ausschließliche Nutzungsrecht an den Tierfotografien generell auf den Eigentümer der Tiere übertragen wird. Auch im Bereich von Pass- und Portraitfotos spricht keine Vermutung dafür, dass das ausschließliche Nutzungsrecht generell dem Portraitierten übertragen wird. Erstellt ein Geschäftsführer ein Foto, geht das Nutzungsrecht nicht automatisch auf die von ihm vertretene Gesellschaft über. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich Alleingesellschafter ist. Das Layout einer Katalogseite ist regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt. Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beteiligt. Streitwert: 3.000,00 € Oberlandesgericht BraunschweigUrteil vom 10. Juni 2020, 2 U 22 /19
11.11.2019 06:00

Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht Berlin
28.06.2018 11:47

Zur Verfassungswidrigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i. V. mit § 238 AO bei strukturellem und verfestigtem Niedrigzinsniveau – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
09.04.2018 11:34

Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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(1) Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Proz

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht f

(1) Mit der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf nach § 54 Abs. 1, durch Entlassung nach § 55 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 endet die Zugehörigkeit des Soldaten auf Zeit zur Bund

(1) Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb Prozent. Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer Ansatz. Erlischt der zu verzinsende Anspruch durch Aufrechnung, gilt der T
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published on 23.04.2024 11:10

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Düsseldorf aus der Vorinstanz an (20 K 217/21). Die Rückforderungsbescheide wurden aufgehoben. Die Kläger hatten jeweils 9.000 Euro Soforthilfen erhalten und sollten später rund 7.000 Euro zurückzahlen. Das OVG entschied, dass die Formulierungsfehler des Landes zu falschen Erwartungen bei den Empfängern geführt hatten und dies zu Lasten des Landes gehen müsse. Die Gelder sollten ursprünglich zur Überbrückung pandemiebedingter finanzieller Notlagen dienen, das später eingeleitete Rückmeldeverfahren des Landes konnte jedoch nicht auf die Bewilligungsbescheide gestützt werden. Dem Urteil nach, darf das Land lediglich nicht benötigte Hilfen zurückfordern.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 02.04.2023 15:55

IM NAMEN DES VOLKES ARBEITSGERICHT EBERSWALDE   Urteil vom 15.09.2011 Az.: 4 Ca 1139/09   In Sachen   Rechtsanwalt A - Kläger -   Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwaltskanzlei Streifler, Wilhelmstraße 46, 10117 Be
published on 02.12.2022 17:07

Die Rückforderung gezahlter Corona-Hilfen ist nicht rechtmäßig. Das entschied das VG Gelsenkirchen. Das Gericht ist mithin das dritte Gericht nach dem VG Düsseldorf und dem VG Köln, das zu Gunsten von Zuwendungsempfänge
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Die Rückforderung gezahlter Corona-Hilfen ist nicht rechtmäßig. Das entschied das VG Gelsenkirchen. Das Gericht ist mithin das dritte Gericht nach dem VG Düsseldorf und dem VG Köln, das zu Gunsten von Zuwendungsempfängern entschied.

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published on 30.06.2022 14:21

Der Publizist Roland Tichy muss der SPD-Politikerin Sawsan Chebli 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen, nachdem er sich sexistisch und frauenfeindlich über sie in einem Magazin geäußert hat. In einer Druckausgabe von "Tichys Einblick" ko
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Der Publizist Roland Tichy muss der SPD-Politikerin Sawsan Chebli 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen, nachdem er sich sexistisch und frauenfeindlich über sie in einem Magazin geäußert hat. In einer Druckausgabe von "Tichys Einblick" kommentierte ein Autor die Bundestagskandidatur der SPD-Politikerin wie folgt: 

„Was spricht für Sawsan? Befreundete Journalistinnen haben bislang nur den G-Punkt als Pluspunkt feststellen können in der Spezialdemokratischen Partei der alten Männer“.

Das Landgericht Berlin sah darin eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie eine Verletzung der Menschenwürde der Berliner-Politikerin und sprach ihr ei. Schmerzengeld in Höhe von 10 000 Euro zu.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

 

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