Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG | § 1 Ziel der Förderung
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Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Inhaltsverzeichnis
Ziel der individuellen Förderung nach diesem Gesetz ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Leistungen zum Lebensunterhalt werden gewährt, soweit die dafür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
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published on 25/03/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestan
published on 14/12/2011 00:00
Gründe
1
1. Die Beschwerde, mit der sich der Kläger allein auf den Zulassungsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO b
published on 25/06/2008 00:00
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2007 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18. Juni 2007 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger dem Grunde nach Förderu
published on 03/03/2008 00:00
Tenor
Der Bescheid des Landratsamts Schwäbisch Hall vom 18.09.2007 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.11.2007 werden aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Leistunge
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