Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG | § 7 Kündigung, Abbruch, Unterbrechung und Wiederholung

(1) Abweichend von § 11 Absatz 3 Satz 2 endet die Förderung, wenn die Maßnahme vor dem Ablauf der vertraglichen Dauer vom Teilnehmer oder der Teilnehmerin abgebrochen oder vom Träger gekündigt wurde.

(2) Wird nach einem Abbruch aus wichtigem Grund oder nach einer Kündigung des Trägers, die der Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat, eine Maßnahme mit demselben Fortbildungsziel unverzüglich nach Wegfall des wichtigen Grundes oder der Beendigung der Maßnahme infolge der Kündigung wieder aufgenommen, wird der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hierfür erneut gefördert.

(3) Förderung für eine Maßnahme, die auf ein anderes Fortbildungsziel vorbereitet, wird geleistet, wenn für die Aufgabe des früheren Fortbildungsziels ein wichtiger Grund maßgebend war.

(3a) Nach Unterbrechung einer Maßnahme wegen Krankheit, Schwangerschaft oder aus anderem wichtigen Grund wird die Förderung bei Wiederaufnahme fortgesetzt. Während der Unterbrechungsphase besteht vorbehaltlich Absatz 4 Satz 1 kein Anspruch auf Förderung.

(4) Solange die Teilnahme an der Maßnahme wegen Krankheit oder Schwangerschaft unterbrochen wird, wird die Förderung bei Krankheit bis zu drei Monate und bei Schwangerschaft bis zu vier Monate weitergeleistet. Solange die Fortsetzung einer Maßnahme durch von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin nicht zu vertretende Wartezeiten, die acht Wochen überschreiten, nicht möglich ist, gilt die Maßnahme als unterbrochen.

(4a) Der Abbruch oder die Unterbrechung einer Maßnahme aus wichtigem Grund bedürfen der ausdrücklichen Erklärung. Die Erklärung wirkt nur insoweit auf einen vor dem Eingang bei der zuständigen Behörde liegenden Zeitpunkt zurück, wie sie ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.

(5) Die Wiederholung einer gesamten Maßnahme wird nur einmal gefördert, wenn

1.
die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen und
2.
eine zumutbare Möglichkeit nicht besteht, Fortbildungsstoff im Rahmen einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 11 Absatz 2 Satz 1 nachzuholen.

(6) In den Fällen der Absätze 2 und 5 sollen bereits absolvierte Maßnahmeabschnitte berücksichtigt werden.

(7) Die Absätze 1, 2, 4, 4a und 5 gelten für Maßnahmeabschnitte entsprechend.

(8) Wechselt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin unter Beibehaltung des früheren Fortbildungsziels die Fortbildungsstätte, so gelten die Absätze 5 bis 7 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG | § 21 Auskunftspflichten


(1) Die Träger der Maßnahmen sind verpflichtet, den zuständigen Behörden auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Urkunden vorzulegen sowie die Besichtigung der Fortbildungsstätte zu gestatten, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG | § 11 Förderungsdauer


(1) Eine Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten und in Teilzeitform nach § 2 Absatz 3 Satz 2 bis zur Dauer von 36 Kalend

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 12 B 15.2304

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. April 2015 (Az. W 3 K 14.1120), der Bescheid der Beklagten vom 17. Juni 2014 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von U. vom 25. September 2014 werden aufgehoben.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Apr. 2015 - W 3 K 14.1120

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von L

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Okt. 2015 - AN 2 K 14.01547

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung von Maßnahmeförderungsleist

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Okt. 2015 - 12 A 518/15

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, denn er ist zwar zulässig, aber

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 23. Jan. 2015 - 6 K 931/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Juli 2014 - 4 L 139/13

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Förderungsfähigkeit von Praktikumszeiten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. 2 Seit dem 1. September 2011 nimmt die Klägerin an einer auf drei Jahre angelegten beruflichen Fortbildungsmaßn

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Okt. 2012 - 12 S 535/12

bei uns veröffentlicht am 09.10.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02. Februar 2012 - 11 K 2447/11 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelass

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Sept. 2012 - 11 K 1267/12

bei uns veröffentlicht am 14.09.2012

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Heilbronn vom 18.01.2012 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20.03.2012 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die Fortbildung zum Industriemeister - Basis

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 16. Feb. 2012 - 11 K 2778/11

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin entsprechend ihrem Antrag vom 16. März 2011 Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG in gesetzlicher Höhe für die Zeit vom 01. März 2011 bis zum 31. September 2012 zu gewähren. Soweit der Besche

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Okt. 2011 - 1 K 2144/11

bei uns veröffentlicht am 24.10.2011

Tenor Der Bescheid des Landratsamts ... vom 18.09.2006 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18.10.2007 werden aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den beantragten Maßnahmebeitrag zu bewilligen.Der Bekl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Okt. 2011 - 12 S 201/10

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. November 2008 - 7 K 2316/07 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugel

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2011 - 5 C 8/10

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Teilnahme an der Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstlei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2011 - 5 C 5/10

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Teilnahme an einer Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2011 - 5 C 7/10

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Teilnahme an einer Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstl

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Feb. 2010 - 11 K 2883/09

bei uns veröffentlicht am 26.02.2010

Tenor Der Bescheid des Landkreises Rems-Murr-Kreis vom 11.02.2009 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.07.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, für die Fortbildung der Klägerin in Teilzeit zur Bet

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Nov. 2009 - 12 S 662/07

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. Februar 2007 - 5 K 935/04 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Ve

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Juni 2008 - 11 K 4031/07

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2007 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18. Juni 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger dem Grunde nach Förderu

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Okt. 2007 - 11 K 4586/05

bei uns veröffentlicht am 12.10.2007

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Ludwigsburg vom 18.4.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.6.2006 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Aufstiegsfortbildungsförde

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 16. Aug. 2007 - 11 K 2730/06

bei uns veröffentlicht am 16.08.2007

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Ludwigsburg vom 17.8.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.6.2006 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin übe

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(1) Eine Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten, in Teilzeitform nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis zur Dauer von 48 Kalendermonaten und in Teilzeitform nach § 2 Absatz 3 Satz 2 bis zur Dauer von 36 Kalendermonaten...