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AFBGAmtlich · § 5 UrhG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Rechtsstand: 17.07.2023Fundstelle: BGBl I 1996, 623Ausgefertigt: 23.04.1996

Gliederung

39 Vorschriften
  1. Erster AbschnittFörderungsfähige Maßnahmen
  2. Zweiter AbschnittPersönliche Voraussetzungen
  3. Dritter AbschnittLeistungen
  4. Vierter AbschnittEinkommens- und Vermögensanrechnung
  5. Fünfter AbschnittOrganisation
  6. Sechster AbschnittVerfahren
  7. Siebter AbschnittAufbringung der Mittel
  8. Achter AbschnittBußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften