Arbeitsrecht und Abfindung. Gibt es bei einer Kündigung stets eine Abfindung?

bei uns veröffentlicht am15.03.2017

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwältin

Simone Weber

Zusammenfassung des Autors
Das Märchen von der Abfindung im Arbeitsrecht

Nein, eine Abfindung gibt es nicht bei jeder Kündigung!

In § 1 a des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Abfindung im Arbeitsrecht genannt. Aber nur unter bestimmten Bedingungen. Nämlich wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung übergeben hat und er den Arbeitnehmer in der schriftlichen Kündigungserklärung ausdrücklich mitteilt,  dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage die Abfindung erhält.

Ob der Arbeitgeber dies macht, obliegt allein seinem Willen. Man hat hierauf als Arbeitnehmer aber keinen Anspruch. Es ist also eine freiwillige Erklärung des Arbeitgebers.

Nur wenn der Arbeitnehmer dann  keine Kündigungsschutzklage erhebt, kann er diesen Abfindungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. 

Dann erhält man jedenfalls keine zwölfwöchige Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld. Denn eine solche wird in der Regel von der Agentur für Arbeit zumeist gegen Arbeitnehmer verhängt, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. 

Man kann sich aber trotzdem überlegen ob man eine Kündigungsschutzklage erhebt und auf Weiterbeschäftigung klagt.Schließlich könnte die Kündigung auch unwirksam sein.

Kündigungsschutzklage zu erheben, kann sich also unter Umständen trotzdem lohnen. Vielleicht kann man im Rahmen der Kündigungsschutzklage auch eine höhere Abfindung erhalten, insbesondere wenn die Kündigung unwirksam ist. 

Wann werden Abfindungen in der Regel gezahlt?

Abfindungen werden z.B.  gezahlt im Rahmen von:

1.Freiwilligen Vergleichen der Parteien  über die Wirksamkeit von Kündigungen, z.B. außergerichtlich Vergleich  oder gerichtlichen   Vergleich, der dann in der Regel im ersten Termin vor dem Arbeitsgericht-Gütetermin-geschlossen wird

2. § 1a KSchG- Freiwilliges Angebot des Arbeitgeber

3. Auflösungsurteilen der Arbeitsgerichte wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

4.Tarifverträgen oder  Sozialplänen (regelmäßig bei Massenentlassungen)

5. gerichtlichen Urteilen wegen Nachteilsausgleichsansprüchen des Arbeitnehmers

Unüberlegt sollte man jedenfalls bei einer Kündigung nie handeln. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären.

Kontaktieren Sie mich gerne unter 089/59947837 wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie selbst weiter vorgehen sollen.

Gesetze

Gesetze

2 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung


(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht auf

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Arbeitsrecht beraten

Cord Ingendahl


Tätigkeitsschwerpunkte: Zivilrecht, Verkehrsrecht
DeutschEnglisch

Said Sadic

DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen

TRIPP - Rechtsanwaltskanzlei


Die Kanzlei Rechtsanwalt Manuel Tripp in 04643 Geithain kann Sie in folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Medienrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht vertreten.

Rechtsanwalt Roman Dworkin


Die Kanzlei mit Sitz in Hamburg-Mitte ist überregional tätig. In unserer Kanzlei finden Sie Rat und Hilfe in den Spezialgebieten des allgemeinen Zivil-, Verkehrs- und Ausländerrechts. Das Arbeits- und Wirtschaftsrecht ist auch ein wichtiger Schwerpun
DeutschEnglisch 2 mehr anzeigen

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Arbeitsrecht

BAG präzisiert Anforderungen an berechtigte Vertraulichkeitserwartung in Arbeitsplatz-Chatgruppen

15.12.2023

Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal und Telegramm sind heutzutage unverzichtbare Kommunikationsmittel. Insbesondere im beruflichen Kontext bieten sie eine rasche und effiziente Plattform für den Austausch zwischen Vorgesetzten und KollegInnen. Dah

10 000 Euro Schadensersatz wegen Veröffentlichung von Aufnahmen eines Arbeitnehmers nach Ende des Arbeitsverhältnisses

24.10.2023

Ein Arbeitnehmer erhält 10 000 Euro Schadensersatz von seinem ehemaligen Arbeitnehmer. Das beklagte Unternehmen hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger, dessen Video- und Bildmaterial weiterhin zu Werbezwecken verwendet.  Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Risiken minimieren: Einführung von Versorgungsplänen für Arbeitgeber jetzt verpflichtend

27.04.2023

Arbeitgeber müssen die Zusage von betrieblichen Altersversorgungen zukünftig schriftlich niederlegen. Anderenfalls drohen erhebliche Haftungsrisiken. 

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Koblenz

von Rechtsanwalt Malte Brix, BRIXLANGE Rechtsanwälte
13.04.2023

Arbeitsrechtliche Fragen können in Koblenz vielfältig sein, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über Kündigungen bis hin zu Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüchen. Es ist wichtig, sich mit den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die eigenen Rechte und Interessen zu wahren. BRIXLANGE Rechtsanwälte - Arbeitsrecht Anwalt Koblenz Arbeitnehmer in Koblenz haben beispielsweise das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der die wichtigsten Vertragsbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen regelt. Arbeitgeber müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten, um die Sicherheit und das Wohl ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Im Falle von Kündigungen gelten in Koblenz und deutschlandweit bestimmte Kündigungsschutzregelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen sollen. Es ist wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfüllt sein müssen und welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung geltend machen können. Auch betriebliche Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind, sind ein relevantes Thema im Arbeitsrecht in Koblenz. Arbeitnehmer haben beispielsweise das Recht auf Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten, Arbeitszeitregelungen oder der Einführung neuer Technologien im Betrieb.
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Das muss ein Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung berücksichtigen

19.06.2020

In dem Urteil vom 13.08.2019 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorprommern Grundsätze aufgezeigt, die ein Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung beachten muss.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht

Referenzen

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.