Rechte der VW-Aktionäre und –Käufer im aktuellen VW-Abgas-Skandal
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Volkswagen, der Konzern der schon immer für Zuverlässigkeit und Gründlichkeit stand, hat eingeräumt Ergebnisse von Abgastests manipuliert zu haben. Eine Software in Dieselfahrzeugen, die mit einem Motor vom Typ EA 189 (Hubraum von 1,2; 1,6 oder 2,0 l) ausgestattet sind erkennt, wenn sich das betreffende Fahrzeug auf dem Abgasprüfstand befindet und steuert in der Folge den Motor bewusst anders als im normalen Gebrauch. Dies reduziert die Abgasemissionen. Eine solche klare Umgehung der gesetzlichen Normen rief neben Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrzeugsbundesamt und Staatsanwälten jetzt auch VW-Aktionäre und –Käufer auf den Plan.
Zu den Zahlen:
- Die Software wurde laut VW-Konzern in insgesamt 11 Millionen Fahrzeugen (der Marken VW, Audi, Skoda und Seat), davon 8 Millionen in Europa und deutschlandweit in ungefähr 2,8 Millionen Dieselfahrzeugen installiert.
- Volkswagen informierte am 22. September 2015 die Öffentlichkeit über die Manipulationssoftware und gebildete Rückstellungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für notwendige Nachbesserungsmaßnahmen. In der Konsequenz musste eine Gewinnwarnung veröffentlicht werden.
- Der Aktienkurs des VW-Konzerns brach daraufhin drastisch ein und verlor zwischenzeitlich fast die Hälfte seines Wertes.
Neben öffentlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gegen den VW-Konzern stellt sich für Aktionäre und Käufer der betroffenen Fahrzeuge die Frage, was für sie die Folgen der Veröffentlichung des Skandals sind.
Folgen für VW-Aktionäre
Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass VW die Öffentlichkeit zu spät über die drohenden Strafzahlungen wegen manipulierter Abgaswerte informiert hat, liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten nach Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes vor. Da das Unternehmen Insiderinformationen nicht unverzüglich veröffentlicht hat, sieht das Gesetz für Anleger als Rechtsfolge Schadensersatzansprüche vor (§ 37b WpHG).
Welche Aktionäre einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem VW-Konzern haben ist noch fraglich, denn dazu muss die Frage geklärt werden, wann Volkswagen eine Ad-hoc-Mitteilung hätte machen müssen und dieses schuldhaft unterlassen hat. Hier kommen Anwälte zu unterschiedlichen Antworten und die Gerichte werden entscheiden müssen, welcher Zeitpunkt angesetzt wird.
VW-Aktionäre sollten von spezialisierten Rechtsanwälten für Wirtschaftsrecht prüfen lassen, ob sie Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen können.
Ebenfalls fraglich ist noch wie hoch die entstehenden Schadensersatzansprüche ausfallen könnten. Denkbar sind aktuell zwei verschiedene Lösungsmodelle: Erstens die Zahlung des sogenannten Kursdifferenzschadens, also die Zahlung eines Geldwertes in Höhe des Kursverlustes, oder aber eine komplette Rückabwicklung des Aktienkaufs.
Folgen für Käufer betroffener Fahrzeuge
Sollten Käufer sich nicht sicher sein, ob ihr erworbenes Fahrzeug mit manipulierter Software ausgestattet wurde, können sie dies anhand ihrer Fahrzeugs-Identifikationsnummer online prüfen oder abwarten, bis eine entsprechende Meldung von Volkswagen erfolgt. Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor vom Typ EA 189 haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Wie genau die Nachbesserung in diesem Fall aussehen wird ist noch unklar, laut VW-Aussagen soll bei einigen Fahrzeugen eine neue Software-Lösung ausreichen, während bei anderen aufwendigere Umbauten nötig seien.
Sollte eine Nachbesserung nicht gelingen oder zum Beispiel einen höheren Treibstoffverbrauch mit sich bringen, können Käufer betroffener Fahrzeuge nach einer Einzelfallprüfung durch das Gericht eventuell den Kaufpreis auf Grund eines nachgewiesenen Sachmangels mindern.
Noch offen ist ebenfalls, ob Volkswagen durch die Manipulation der Abgaswerte eine arglistige Täuschung der Kunden vorgeworfen werden kann. Sollte dies nachgewiesen werden, könnten Kunden von ihrem Kauf zurücktreten und eine Rückabwicklung des Kaufes verlangen. Kunden könnten also ihr Fahrzeug unter Rückerstattung des Kaufpreises abgeben.
Den Käufern betroffener Fahrzeuge sowie VW-Aktionären weltweit, ob in München, Berlin, London oder Chicago wird empfohlen, sich bezüglich ihrer Rechtsansprüche mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.
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