Manz AG: Gewinnwarnung schickt Aktie auf Talfahrt

published on 02.11.2015 11:10
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Author’s summary by Arthur R. Kreutzer

Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach.

Auf die Kapitalerhöhung der Manz AG im April folgte vor wenigen Tagen die zweite Gewinnwarnung. Die Börse reagierte prompt. Der Kurs der Manz-Aktie gab zwischenzeitlich um rund 30 Prozent nach. Die Aktionäre der Manz AG dürften aufgrund dieser Berg- und Talfahrt der Manz AG besorgt sein.

Es war schon die zweite Gewinnwarnung, die die Manz AG innerhalb von vier Monaten veröffentlicht hat. Hintergrund für die negativen Nachrichten sind offenbar Probleme bei den Geschäften in Asien. Dort soll es zu Auftragsverschiebungen gekommen sein. Die Konsequenz ist, dass das Unternehmen nun nicht mehr mit einem Gewinn vor Steuern und Zinsen rechnet, sondern mit Verlusten im mittleren zweistelligen Millionenbereich, schreibt das Handelsblatt am 28. Oktober 2015. Der Vorstand wolle ein Restrukturierungsprogramm einleiten.

Dem Blatt zu Folge interessiert sich inzwischen auch die BaFin für die Vorgänge bei der Manz AG. Demnach werde ein möglicher Marktmissbrauch geprüft. Die konjunkturelle Flaute in Asien und besonders in China ist allerdings nicht neu. Nach rechtlicher Einschätzung der Kanzlei Kreutzer wird daher die Frage, ob die Schwierigkeiten im Asien-Geschäft nicht schon zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung absehbar waren, in den Mittelpunkt rücken. Ist das der Fall, könnte das Unternehmen möglicherweise gegen seine Informationspflichten verstoßen haben. Das würde zu Schadensersatzansprüchen der Aktionäre führen. Daher sollte sich die Aktionäre nicht mit ihrem Verlust abfinden, sondern anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

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21.11.2023 11:54

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.
04.07.2017 11:13

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".
25.02.2012 16:54

unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein-OLG Hamm vom 10.01.12-Az: I-4 U 145/11
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