Captura GmbH: Anleger müssen Verluste befürchten

published on 16.01.2016 11:51
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Captura GmbH: Anleger müssen

Verluste befürchten

Für die Anleger der Captura GmbH werden hohe finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 1507 IN 2731/15), zeigte der Insolvenzverwalter schon am 21.Dezember Masseunzulänglichkeit an. Es ist also davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren keine Masse vorhanden ist, um die Forderungen der Anleger zu bedienen. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 15. Februar 2016 anmelden.

Da die Anleger sich über Nachrangdarlehen an den Projekten der Captura GmbH beteiligen konnten, standen ihre Chancen im Insolvenzverfahren ohnehin schlecht. Denn ihre Forderungen wären voraussichtlich nachrangig, also erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger, bedient worden. Nun sind die Aussichten auf eine Befriedigung im Wege des Insolvenzverfahrens noch einmal deutlich gesunken.

Dennoch ist für die Anleger noch nicht alles verloren. Parallel zum Insolvenzverfahren können sie auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Kreutzer, München: Im Insolvenzverfahren haben die Anleger schlechte Karten, die sich durch die Masseunzulänglichkeit natürlich nicht verbessert haben. Das ist allerdings kein Grund, das investierte Kapital jetzt schon abzuschreiben. Es gibt immer noch Möglichkeiten, das investierte Geld auf anderem Weg zu retten. Insbesondere kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Anspruchsgegner können dabei sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler sein. Diese hätten in den Beratungsgesprächen auch die Risiken aufzeigen müssen und die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, könnten auch sie in der Haftung stehen.

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21.11.2023 11:54

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.
04.07.2017 11:13

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".
25.02.2012 16:54

unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein-OLG Hamm vom 10.01.12-Az: I-4 U 145/11
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