Tierschutzrecht
Tierschutzrecht
Tierschutzrecht
Wer sich ein Tier zulegen will sollte dies nicht unüberlegt, sondern mit Bedacht tun! Ein Tier bedeutet viel Verantwortung und man sollte sich dieser Verantwortung auch bewusst sein. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Tier um ein Fisch, Vogel, Hamster, Hund, Pferd oder Katze handelt, jedes Tier muss seiner Art entsprechend und seinen Bedürfnissen gerecht gehalten, ernährt und gepflegt werden. Zweck des Tierschutzrechts, welches im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt ist, soll den Menschen die Verantwortung für das Tier als ständigen Lebensbegleiter vor Augen führen, um mithin das Wohlbefinden der Tiere zu schützen. § 1 TierSchG besagt, Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
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145 Anwälte, die zum Tierschutzrecht beraten.