Zivilprozessordnung - ZPO | § 17 Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird.
(2) Gewerkschaften haben den allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Bergwerk liegt, Behörden, wenn sie als solche verklagt werden können, bei dem Gericht ihres Amtssitzes.
(3) Neben dem durch die Vorschriften dieses Paragraphen bestimmten Gerichtsstand ist ein durch Statut oder in anderer Weise besonders geregelter Gerichtsstand zulässig.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
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07/02/2018 10:11
Der BGH hat entschieden, dass für die internationale Zuständigkeit aufgrund Satzungssitzes der Registerseintrag genügt. Eine Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit am Ort des Satzungssitzes ist nicht erforderlich – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz Berlin
13/06/2014 09:12
Die vom EuGH im Rahmen der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den europäischen Raum, sodass sich die Frage stellt nach welchem Recht sich die Möglichkeit einer rechtsformwahrenden Gesellschaftsverlegung beurteilt, wenn jenes
16/11/2011 00:54
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
SubjectsAnlegerrecht
31/01/2011 21:59
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung auch noch geltend machen, nachdem der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als Sitz der Behörde gilt, für die Bundesbehörden von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, im Ü
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published on 03/04/2023 18:28
Landgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil vom 12.12.2016
Az.: 19 0 198/15
In dem Rechtsstreit
der Frau A,
-Klägerin -
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Amschler & Auerbach, Eschenall
published on 03/03/2021 12:21
Die Parteien streiten um das Bestehen eines Vertragsverhältnisses.
published on 10/08/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 263/11 vom 10. August 2011 in der Sache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. August 2011 durch den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens, die Richter Gröning, Dr. Bacher und die Rich
published on 03/04/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 24/17 vom 3. April 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 859 Abs. 1 Satz 1 Zur Pfändung eines Anteils an einer Limited Liability Partnership (L
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