Zivilprozessordnung - ZPO | § 17 Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen

(1) Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird.

(2) Gewerkschaften haben den allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Bergwerk liegt, Behörden, wenn sie als solche verklagt werden können, bei dem Gericht ihres Amtssitzes.

(3) Neben dem durch die Vorschriften dieses Paragraphen bestimmten Gerichtsstand ist ein durch Statut oder in anderer Weise besonders geregelter Gerichtsstand zulässig.

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§ 17 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 19 Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz


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Referenzen - Urteile | § 17 ZPO

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2001 - XI ZB 1/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2009 - III ZB 75/08

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - IX ZB 77/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 77/16 vom 26. April 2018 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung ECLI:DE:BGH:2018:260418BIXZB77.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2010 - II ZR 27/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 27/09 Verkündet am: 15. März 2010 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2003 - II ZR 58/00

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2003 - IV ZB 31/02

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Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2010 - VI ZR 122/09

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Landesarbeitsgericht München Beschluss, 24. Jan. 2019 - 1 SHa 22/18

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor Als örtlich zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht München bestimmt. Gründe I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Beklagten zu 1 und darüber,

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 15. Mai 2019 - 1 AR 32/19

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Tenor Örtlich zuständig ist das Amtsgericht München. Gründe I. Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der Beklagte dessen früheres Mitglied. Mit Klage vom 19. November 2018 verlangte der Kläger beim Amt

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 30. Apr. 2019 - 1 AR 30/19

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor Als (örtlich) zuständiges Gericht wird das Landgericht Stuttgart bestimmt. Gründe I. Mit ihrer am 27. Dezember 2018 beim Landgericht München I erhobenen Klage verlangen die 428 Antragsteller, Untern

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 30. Apr. 2019 - 1 AR 16/19

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

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Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 30. Apr. 2019 - 1 AR 15/19

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO liegen nicht vor. Gründe I. Der im Landgerichtsbezirk Chemnitz wohnhafte Antragsteller macht mit seiner am 6. Februar

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 30. Apr. 2019 - 1 AR 21/19

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor Die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 ZPO liegen nicht vor. Gründe I. Gegenstand der von der Antragstellerin aus eigenem sowie aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns zum

Landgericht München II Endurteil, 28. Feb. 2019 - 11 O 4963/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 33.853,06 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 Zug um Zug gegen Rückgewähr des Fahrzeugs VW Sharan Highline 2,0 TDI,

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 26. Feb. 2019 - 1 AR 5/19

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor Als (örtlich) zuständiges Gericht wird das Landgericht München I bestimmt. Gründe I. Gegenstand der zum Landgericht München I (Az. 28 O 3233/18) erhobenen und mit Schriftsatz vom 6. Dezember 2018 erw

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 09. Apr. 2019 - 1 AR 31/19

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor Als (örtlich) zuständiges Gericht wird das Landgericht München I bestimmt. Gründe I. Der im Landgerichtsbezirk Baden-Baden wohnha:te Antragsteller macht mit seiner zum Landgericht München I erhobene

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2019 - 34 AR 50/19

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor 1. Als (örtlich und sachlich) zuständiges Gericht wird das Landgericht München I bestimmt.  2. Der weitergehende Bestimmungsantrag wird abgelehnt.  Gründe I. Die Antragstellerin, eine Wohnung

Landgericht Würzburg Urteil, 07. März 2017 - 11 O 2338/16 UVR

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die V

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - M 2 K 18.1675

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht München I verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe I. D

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Aug. 2016 - L 11 SF 350/15 KL

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

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Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 18. Juli 2019 - 1 AR 54/19

bei uns veröffentlicht am 18.07.2019

Tenor Örtlich zuständig ist das Landgericht München II. Gründe I. Die Antragstellerin hat wegen Mängeln an den Fassaden zweier in Z. (Landgerichtsbezirk München II) gelegener Häuser bei dem Landgericht Mü

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Juli 2015 - M 10 K 15.2200

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtstreit wird an das Amtsgericht Dachau verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Amtsgerichts Dachau vorbehalten.

Landgericht München II Endurteil, 01. März 2019 - 11 O 4861/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2018 - M 7 E 18.451

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht München I verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe I.

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 318/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom „18.11.2017" wird zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu 1 eingelegt ist, und verworfe

Oberlandesgericht München Zwischenurteil, 22. Feb. 2018 - 6 U 2594/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Landgerichts München I vom 04.05.2017 (Az. 7 O 16818/16) in Ziff. 1. aufgehoben. 2. Der Klägerin wird aufgegeben, den Beklagten wegen der Prozesskosten eine Sich

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 18. Juli 2019 - 1 AR 37/19

bei uns veröffentlicht am 18.07.2019

Tenor Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt. Gründe I. Mit Schriftsatz vom 28. Februar 2019 hat die Antragstellerin einen Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO be

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 18. Juli 2019 - 1 AR 52/19

bei uns veröffentlicht am 18.07.2019

Tenor Als (örtlich) zuständiges Gericht wird das Landgericht Landshut bestimmt. Gründe Der im Bezirk des Landgerichts Kassel wohnhafte Antragsteller macht mit seiner zum Landgericht Landshut erhobenen Klage vom

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2016 - 21 C 15.2210

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. September 2015 wird aufgehoben. II. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht München I verwiesen. III. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tr

Sozialgericht München Beschluss, 20. Sept. 2017 - S 12 KR 2265/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Amtsgericht Dortmund verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten

Landgericht München I Beschluss, 27. Mai 2016 - 31 O 4974/16

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor 1. Das Landgericht München I erklärt sich für örtlich unzuständig. 2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers an das Landgericht Bielefeld verwiesen. Gründe Gründe: Die Entscheidung beruht auf § 281 Ab

Landgericht München II Endurteil, 08. Juli 2019 - 11 O 4207/17 Fin

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Aug. 2018 - 8 SA 27/18

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Tenor Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Coburg. Gründe I. Die Klägerin nahm zunächst - nach vorgeschaltetem Mahnverfahren - die Beklagte zu 1), bei der es sich um eine Rechtsschutzversicherung handelt,

Amtsgericht München Endurteil, 29. März 2017 - 273 C 2376/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Jan. 2016 - 34 AR 257/15

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Gründe Oberlandesgericht München 34 AR 257/15 Beschluss vom 21.01.2016 LG Berlin - 3 O 283/15 LG München I - 35 O 6739/15 34. Zivilsenat In dem gerichtlichen Bestimmungsverfahren M. - Kläger