Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 20 Örtliche Zuständigkeit
Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 20 Örtliche Zuständigkeit
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Straßenverkehrsgesetz Inhaltsverzeichnis
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
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published on 20/10/2017 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
published on 13/07/2018 00:00
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. Dezember 2017 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung eines Prüfauftrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Sena
published on 07/10/2016 00:00
Tenor
Endurteil
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 30105,2016, Az. 1 C 1414/15, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil is
published on 03/08/2017 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 516,91 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2016 zu zahlen. Dies jedoch nur Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Schaden
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