Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 1 Zulassung

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 1 Zulassung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Straßenverkehrsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens.

(2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

1.
beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2.
wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
5 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

31/01/2017 13:02

Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit auf einem „Segway“ bestimmt sich nach dem Beweisgrenzwert von 1,1 Promille, da dieses als Kraftfahrzeug angesehen werden muss.
13/10/2015 16:42

Das Gericht muss bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein vorsätzliches Handeln des Fahrers auch dann darlegen, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung kennt.
Subjectsandere
05/06/2014 11:23

Befürchtet ein Taxifahrer, dass sich ein Fahrgast im Fahrzeug übergibt, rechtfertigt dies keinen Geschwindigkeitsverstoß, um schnellstmöglich eine Ausfahrt zu erreichen.
Subjectsandere
02/12/2013 10:58

Ein E-Bike muss kein Kraftfahrzeug sein, für das die 0,5 Promillegrenze des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, S
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
37 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 20/03/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 3 5 3 / 1 3 vom 20. März 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des Generalbundesanwal
published on 18/01/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 115/04 Verkündet am: 18. Januar 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 18/10/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des
published on 31/01/2019 00:00

Tenor Die Berufung wurde mit Beschluss vom 27.03.2019 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Gründe A. Am 06.04.2017 kam es auf dem neben dem Main-Donau-Kanal auf Höhe des Ortsteils Kleinseebach der Gemein
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.