Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 13 Geldrente

(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 10 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten.

(2) Die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.

(3) Ist bei der Verurteilung des Verpflichteten zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt worden, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten sich erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Voraussetzung kann er eine Erhöhung der in dem Urteil bestimmten Sicherheit verlangen.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung


(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung


(1) Im Fall der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert

Referenzen - Urteile |

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2013 - VI ZR 150/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 150/12 Verkündet am: 11. Juni 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juni 2004 - VI ZR 60/03

bei uns veröffentlicht am 15.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 60/03 Verkündet am: 15. Juni 2004 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2010 - VI ZR 300/08

bei uns veröffentlicht am 09.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 300/08 Verkündet am: 9. November 2010 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 25

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2000 - XI ZR 48/99

bei uns veröffentlicht am 04.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 48/99 Verkündet am: 4. April 2000 Bartholomäus, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ____________

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2017 - VI ZR 423/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 423/16 Verkündet am: 17. Oktober 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 3 C 13/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt nach strafgerichtlicher Entziehung seiner Fahrerlaubnis deren Neuerteilung, ohne hierfür ein positives medizinisch-psychologisches Gutach

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 3 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt nach strafgerichtlicher Entziehung ihrer Fahrerlaubnis deren Neuerteilung, ohne hierfür ein positives medizinisch-psychologisches Gutac

Landgericht Essen Grund- und Teilurteil, 30. Sept. 2016 - 9 O 322/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Ansprüche der Klägerin auf Ersatz ihres materiellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom … auf der Q-Straße/L-Straße in N sind dem Grunde nach zu 80% gerechtfertigt. Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres immateriellen Schadens aus dem

Oberlandesgericht Köln Urteil, 01. Sept. 2016 - 15 U 179/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Auf die Berufungen der Beklagten -und der Streithelferin wird das am 07.10.2015 verkündete Teilgrund- und Teilurteil des Landgerichts Köln (2 O 277/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie

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