Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Straßenverkehrsgesetz Inhaltsverzeichnis

Im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
7 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

24.10.2021 15:13

In diesem Artikel wird ein Überblick geschaffen über die mögliche Rechtsfolge, wenn ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach besteht - wenn also ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat, was der Schuldner auch zu vertreten bzw. zu verschulden hat. Steht dies schon mal fest, stellt sich weiterhin die Frage, wie der Schaden zu berechnen ist und ob der entstandene Schaden überhaupt ersatzfähig ist bzw. wenn ja, in welcher Höhe. Des Weiteren sind anspruchskürzende Umstände zu berücksichtigen Die hier umschriebene Rechtsfolge kann sich sowohl an einen vertraglichen, als auch an einen deliktischen Schadensersatzanspruch anknüpfen.
23.06.2019 08:06

Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Pkw aus und stürzt erst beim sich unmittelbar anschließenden Wiederauffahren auf den befestigten Weg, haftet der Pkw-Fahrer dennoch. Das Wiederauffahren auf den ursprünglichen Weg ist noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht Berlin
02.12.2015 16:32

Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ersatz von Verdienstausfall ist der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich als Einkommen des Verletzten zu berücksichtigen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
16.04.2015 11:18

Im Falle dass der Geschädigte es unterlässt, sich einer Behandlung zu unterziehen.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
79 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 09.11.2024 11:42

Der Geschädigte kann einen adäquat kausal unfallbedingten und nach § 842 BGB, § 11 StVG zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigke
published on 12.01.2023 13:33

Erleidet eine Person einen Zustand des Schocks, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen, kann sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verletzer geltend machen. Das gilt sofern die mit dem Schock einhergehenden Beeinträchtigungen
Author’s summary

Erleidet eine Person einen Zustand des Schocks, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen, kann sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verletzer geltend machen. Das gilt sofern die mit dem Schock einhergehenden Beeinträchtigungen über das übliche Maß, das Personen in solcher Situation für gewöhnlich erleiden, hinausgehen und Krankheitswert haben.

Die Geltendmachung eines Schockschadens im Falle der nicht vorsätzlichen tödlichen Verletzung eines freilaufenden Hundes durch einen Traktor soll nicht möglich sein. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2012. Der BGH lehnte einen entsprechenden Schmerzensgeldanspruch der Besitzerin einer 14-Monatigen Labrador-Hündin ab. Nach Ansicht des Gerichts gehören psychische Beeinträchtigungen, die infolge der Verletzung oder Tötung von Haustieren entstehen, zum allgemeinen Lebensrisiko und können keine Schmerzensgeldansprüche begrünen. Insofern kann die Rechtsprechung zu Schmerzensgeld in Fällen von Schockschäden bei der Verletzung von Angehörigen nicht mit Fällen psychischer Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren nicht gleichzusetzen.

Neue Rechtsprechung:

Nach neuer Rechtsprechung wird im Fall von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Angehörigen verursacht worden sind, das Merkmal eines über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Leides nicht mehr gefordert (vgl. BGH BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21).

Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin

published on 12.01.2023 12:40

Eine psychische Gesundheitsschädigung nach dem Tod eines Angehörigen kann einen Schmerzensgeldanspruch des Verursachers begründen. Voraussetzung für das Vorliegen einer schmerzensgeldvoraussetzenden Gesundheitsverletzung ist, dass
Author’s summary

Eine psychische Gesundheitsschädigung nach dem Tod eines Angehörigen kann einen Schmerzensgeldanspruch des Verursachers begründen. Voraussetzung für das Vorliegen einer schmerzensgeldvoraussetzenden Gesundheitsverletzung ist, dass die Beeinträchtigung pathologisch messbar ist, also medizinisch relevant ist und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind. Eine Haftung für Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch einen Schock, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen entstanden sind, wird grundsätzlich für diejenigen Fälle bejaht, bei denen der „Schockgeschädigte“ den Unfall/Tod des Angehörigen miterlebt hat und nicht lediglich durch eine Nachricht hiervon erfahren hat.

Vorliegend macht der Kläger Schmerzensgeldansprüche gegen den Beklagten geltend, nachdem er den tödlichen Unfall seiner Ehefrau mit ansehen musste.

Neue Rechtsprechung:

Nach neuer Rechtsprechung wird im Fall von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Angehörigen verursacht worden sind, das Merkmal eines über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Leides nicht mehr gefordert (vgl. BGH BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21).

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 15.11.2021 12:21

Die Klägerin in diesem Fall begehrte neben dem Vermögensschadensersatz aufgrund des Todes ihrer Hündin auch den Ersatz des immateriellen Schadens aufgrund des Schocks, den sie erlitt, als sie mitansehen musste, wie ihre Hündin von
Author’s summary

Die Klägerin in diesem Fall begehrte neben dem Vermögensschadensersatz aufgrund des Todes ihrer Hündin auch den Ersatz des immateriellen Schadens aufgrund des Schocks, den sie erlitt, als sie mitansehen musste, wie ihre Hündin von einem Traktor überrollt wurde. Der BGH entschied jedoch, dass die Rechtsprechung zum Schockschaden nicht auch auf den Tod von Tieren ausgeweitert werden könne, da dies zu einer Ausuferung der Schadensersatzpflicht führen würde, der dem Rechtsgedanken des § 253 BGB widerspräche.

{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.