Soldatengesetz - SG | § 12 Kameradschaft

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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten Inhaltsverzeichnis

Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

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published on 19/04/2018 00:00

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 16. Februar 2018 – W 1 S 18.60 – wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens
published on 03/03/2014 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger trat im April 2010 a
published on 16/03/2017 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.963,40 € festgesetzt. Tatbestand I. Der am 2. August 1992
published on 26/10/2018 00:00

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 5258/18 gegen die Entlassungsverfügung des Bundesamtes für das Q. der Bundeswehr vom 5. April 2018 in der Gestalt von dessen Beschwerdebescheid vom 21. Juni 2018 wird angeordnet. Im Übrigen wird der
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