Soldatengesetz - SG | § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung

(1) Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze. Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Weiterführung der sozialen Krankenversicherung für seine Angehörigen, die Arbeitslosenversicherung und Versicherung in den gesetzlichen Rentenversicherungen werden gesetzlich geregelt.

(2) Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizieranwärter), die unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zum Studium beurlaubt sind, erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, ein Ausbildungsgeld (Grundbetrag, Familienzuschlag) sowie Einmalzahlungen im Rahmen von Besoldungsanpassungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz und haben Anspruch auf Erstattung der auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetzgebung erhobenen Studienbeiträge oder Studiengebühren. Die Höhe des Ausbildungsgeldes wird durch Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Dienstbezüge derjenigen Dienstgrade festgesetzt, die die Sanitätsoffizieranwärter während ihrer Ausbildung durchlaufen. Die Rechtsverordnung regelt ferner das Nähere über die Gewährung des Ausbildungsgeldes sowie über die Anrechnung von Einkünften aus einer mit der Ausbildung zusammenhängenden Tätigkeit.

(3) Die §§ 76, 84a und 96 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes gelten entsprechend.

(4) Den Soldaten kann bei Dienstjubiläen eine Jubiläumszuwendung gewährt werden. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.

(5) Soldatinnen haben Anspruch auf Mutterschutz. Die Einzelheiten werden durch Rechtsverordnung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, dass Soldatinnen hinsichtlich Inhalt, Art und Umfang der Schutz gewährleistet wird, wie er durch das Mutterschutzgesetz vorgesehen ist. Abweichungen sind nur insoweit zulässig, als sie mit Rücksicht auf die Eigenart des militärischen Dienstes erforderlich sind. Eine angemessene Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der dem Gesundheitsschutz dienenden mutterschutzrechtlichen Vorschriften ist vorzusehen.

(6) Der Dienstherr ermöglicht dem Soldaten die unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen, wenn der Soldat während der Beförderung Uniform trägt. Eine Rechtsverordnung bestimmt das Nähere über die Voraussetzungen und weitere Ausgestaltung des Anspruches.

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Wiederkehrende Leistungen: Zur Anwendbarkeit der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 Abs.1 BGB a.F.

13.02.2012

diese gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen-BGH vom 10.01.12-Az:VI ZR 96/11
Wirtschaftsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen


(1) 1Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird, soweit 1. von

Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten


(1) Mit der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann zugesichert werden, dieses Dienstverhältnis in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten umzuwandeln, sobald die gesetzli

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 69a Heilfürsorge für Soldaten


(1) Soldaten, die Anspruch auf Besoldung oder auf ein Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 des Soldatengesetzes haben, wird Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gewährt; dies gilt auch während der Zeit einer Beurlaubung

Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung - SoldUrlV | § 11 Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium


Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter können zum Studium der Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie und Lebensmittelchemie unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden. Sie erhalten unentgeltliche trup
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Soldatengesetz - SG | § 93 Verordnungsermächtigungen


(1) Die Bundesregierung erlässt die Rechtsverordnungen über 1. die Nebentätigkeit der Soldaten nach § 20 Abs. 7,2. die Laufbahnen der Soldaten nach § 27 Absatz 1,3. den Urlaub der Soldaten nach § 28 Abs. 4,4. die Regelungen zur Elternzeit der Soldate
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 96 Fernbleiben vom Dienst


(1) Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. (2) Verliert die Beamtin oder der Beamte wegen unentschuldigten Fernb

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 76 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte


Werden Beamtinnen, Beamte, Versorgungsberechtigte oder ihre Angehörigen körperlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen Dritte zusteht, insoweit au

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 84a Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen


Die Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen, die der Dienstherr auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften geleistet hat, richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Apr. 2015 - W 1 K 14.579

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor I. Der Bescheid der Sanitätsstaffel W. vom 11. Juni 2013 in der Fassung des Beschwerdebescheids des Fachsanitätszentrums H. vom 6. August 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Über

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. März 2019 - W 1 K 18.1145

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Feb. 2017 - M 21 K 15.902

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2017 - M 21 K 15.5545

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Juli 2014 - 11 K 13.01954

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Koste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2018 - 6 ZB 18.510

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2017 – M 21 K 16.2406 – wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2016 - 6 C 16.1655

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juli 2016 - M 21 K 16.3020 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Juni 2017 - 14 B 15.2621

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. April 2015 wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentschei

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 21 K 14.1250

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin war - zuletzt als …

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Dez. 2018 - Au 2 K 17.1634

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 25. September 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist h

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 19. Mai 2015 - B 5 K 14.97

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth B 5 K 14.97 Im Namen des Volkes Urteil Verkündet am 19.05.2015 5. Kammer gez. ..., stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 1325 Haupt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2017 - 6 B 17.300

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. September 2015 – RN 1 K 14.890 – geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. II. Die Berufung des Klägers wi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2017 - 6 B 17.299

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juli 2016 – M 21 K 14.1066 – wi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Nov. 2018 - 1 WB 20/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 24/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. März 2017 - 1 WB 5/17

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller beanstandet die Art der Bearbeitung und die Zurückweisung eines Rechtsbehelfs durch das Bundesministerium der Verteidigung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. März 2017 - 1 WB 33/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller beanstandet die Nichteinhaltung der Richtwertvorgaben aus den Beurteilungsbestimmungen im Beurteilungsdurchgang zum Vorlagetermin 30. Sept

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. März 2017 - PB 15 S 2300/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Bund) - vom 24. Oktober 2016 - PB 11 K 2365/16 - wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Z

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Nov. 2016 - 1 WB 46/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerin begehrt die rückwirkende Erhöhung des Prozentsatzes der ihr bewilligten Teilzeitbeschäftigung für Zeiträume zwischen dem 1. Dezember 201

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 26. Okt. 2016 - 4 K 782/14

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die im Jahre 1976 geborene Klägerin trat am 01.01.1997 in die Bundeswehr ein. Sie wurde auf Grundlage ihrer Erklärung

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 24. Okt. 2016 - PB 11 K 2365/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die am 12.05.2016 durchgeführte Wahl des örtlichen Personalrats beim Bundeswehrkrankenhaus ... wird für ungültig erklärt. Gründe   I. 1 Die Antragsteller fechten die Wahl des örtlichen Personalrats beim Bundeswehrkrankenhaus ... a

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2016 - 1 WB 43/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Zuordnung des Antragstellers zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Sept. 2016 - 13 K 8114/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf G

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 27/15, 2 B 27/15 (2 C 48/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 22/15, 2 B 22/15 (2 C 47/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 25/15, 2 B 25/15 (2 C 29/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Aug. 2016 - 23 K 100/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin steht im Dienst der Beklagten. 3Sie litt unter einer primären, funktionellen Sterilität mit nachfolgendem unerfülltem Kinderwunsch. Am

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juli 2016 - 4 S 1492/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. März 2015 - 7 K 1974/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägeri

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. März 2016 - 2 LB 13/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichterin der 12. Kammer - vom 4. Dezember 2014 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Bescheid vom 21. Juni 2010 in Gestalt des Wid

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 A 1991/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 A 335/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 A 10/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund de

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Nov. 2015 - 5 Bf 201/14.Z

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 4. November 2014 wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird für das Antr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 5 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Umzugskostenvergütung in Form der Beförderungsauslagen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Nov. 2015 - 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) Anlage 21 Nummer 1 (Grundgehaltssätze Besoldung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - 2 C 40/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2015 - 1 WB 16/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die fiktive Versetzung eines inzwischen in den Ruhestand getretenen Soldaten, der zuvor langjährig als Personalratsmitglied vom Di

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Juli 2015 - 1 WB 64/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt, ihm in Ergänzung eines Beschwerdebescheids des Befehlshabers des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Juli 2015 - 13 K 3449/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte zu je 50 %

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 9 V 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 2. Juli 2013 aufgehoben.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2014 - 4 S 1918/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. September 2012 - 1 K 783/10 - geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für in der Zeit vom 01.01.2006 bis 30.04.2009 geleistete Zuvielarbeit von

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 21. Aug. 2014 - 5 K 2265/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Der Bescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 01.12.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.06.2012 wird insoweit aufgehoben, als Stundungszinsen in Höhe von mehr als 1,5 Prozentpunkten festgesetzt werden; im Übrigen wird die

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Werden Beamtinnen, Beamte, Versorgungsberechtigte oder ihre Angehörigen körperlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen Dritte zusteht, insoweit auf den...
Die Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen, die der Dienstherr auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften geleistet hat, richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der Kenntnis...
Die Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen, die der Dienstherr auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften geleistet hat, richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der Kenntnis...
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. (2) Verliert die Beamtin oder der Beamte wegen unentschuldigten Fernbleibens vom...
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. (2) Verliert die Beamtin oder der Beamte wegen unentschuldigten Fernbleibens vom...