Soldatengesetz - SG | § 29 Personalakte

Für jeden Soldaten ist eine Personalakte zu führen. Sofern in den §§ 29a bis 29d nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 106 bis 112, 113 Absatz 2 bis 4 und § 114 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend. § 112 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes gilt mit der Maßgabe, dass § 8 der Wehrdisziplinarordnung an die Stelle des § 16 Absatz 3 und 4 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes tritt, und § 112 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes gilt mit der Maßgabe, dass § 8 der Wehrdisziplinarordnung vorrangig anzuwenden ist.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wehrpflichtgesetz - WehrPflG | § 25 Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger


Für die Führung der Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger gelten die §§ 29 bis 29e des Soldatengesetzes entsprechend.
zitiert 6 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 16 Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte


(1) Ein Verweis darf nach zwei Jahren, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Kürzung des Ruhegehalts dürfen nach drei Jahren und eine Zurückstufung darf nach sieben Jahren bei weiteren Disziplinarmaßnahmen und bei sonstigen Personalma

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 106 Personalakte


(1) Für jede Beamtin und jeden Beamten ist eine Personalakte zu führen. Sie ist vertraulich zu behandeln und durch technische und organisatorische Maßnahmen nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 8 Tilgung


(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist. (2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung m

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 112 Entfernung von Unterlagen


(1) Unterlagen über Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, auf die § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes nicht anzuwenden ist, sind, 1. falls sie sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben, mit Zustimmung der Beamtin oder de

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 114 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten


(1) Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft automatisiert verarbeitet werden. Ihre Übermittlung ist nur nach Maßgabe des § 111 zulässig. Ein automatisierter Datenabruf durch andere Behörden ist unzu

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 113 Aufbewahrungsfrist


(1) Personalakten sind nach ihrem Abschluss von der personalaktenführenden Behörde fünf Jahre aufzubewahren. Personalakten sind abgeschlossen, 1. wenn die Beamtin oder der Beamte ohne Versorgungsansprüche aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist

Referenzen - Urteile |

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juni 2018 - 1 WB 9/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung, ihm - ausgehend von seinem Antrag vom 8. September 2016 -

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2017 - 1 WB 16/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Bundesministeriums der Verteidigung, ihm über die seit der Perspektivkonferenz 2013 (Zuordnungszeitraum 1. A

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Apr. 2017 - 1 WB 4/17

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betraf den Wunsch des Antragstellers, einen schriftlichen Nachweis für seine Personalakte über den Zeitraum seiner Verwendung als Kompanief

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Feb. 2017 - 1 WB 16/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Kommandeurs-Dienstpo

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Feb. 2017 - 1 WB 15/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Kommandeurs-Dienstpo

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2015 - 1 WB 37/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller, der Örtliche Personalrat ..., macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz geltend.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. Juni 2015 - 13 K 3809/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat bzw. die Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 15. Dez. 2014 - 9 S 2073/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. September 2014 - 4 K 1369/14 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Sept. 2014 - 1 WB 49/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrte die Feststellung, dass der für die Stellungnahme zu seiner dienstlichen Beurteilung zuständige nächsthöhere Vorgesetzte befangen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Apr. 2013 - 1 WB 56/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2013

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung, ihm die Ergebnisse der Perspektivkonferenz (PK) I 2012 offenzulegen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Jan. 2013 - 1 WB 30/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2013

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Stellungnahme des weiteren höheren Vorgesetzten zu seiner planmäßigen dienstlichen Beurteilung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2012 - 1 WB 39/11

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Stellungnahme des weiteren höheren Vorgesetzten zu seiner planmäßigen dienstlichen Beurteilung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Nov. 2012 - 1 WB 4/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt Einsicht in die Auswahlerwägungen einer inzwischen aufgehobenen Auswahlentscheidung des Personalamts der Bundeswehr über die Beset

Referenzen

(1) Personalakten sind nach ihrem Abschluss von der personalaktenführenden Behörde fünf Jahre aufzubewahren. Personalakten sind abgeschlossen, 1. wenn die Beamtin oder der Beamte ohne Versorgungsansprüche aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist, mit Ablauf...
(1) Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft automatisiert verarbeitet werden. Ihre Übermittlung ist nur nach Maßgabe des § 111 zulässig. Ein automatisierter Datenabruf durch andere Behörden ist unzulässig, soweit...
(1) Unterlagen über Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, auf die § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes nicht anzuwenden ist, sind, 1. falls sie sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben, mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten...
(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist. (2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer...
(1) Ein Verweis darf nach zwei Jahren, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Kürzung des Ruhegehalts dürfen nach drei Jahren und eine Zurückstufung darf nach sieben Jahren bei weiteren Disziplinarmaßnahmen und bei sonstigen Personalmaßnahmen nicht...
(1) Unterlagen über Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, auf die § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes nicht anzuwenden ist, sind, 1. falls sie sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben, mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten...
(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist. (2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer...