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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Zeitreise: 09.01.2026§ 7 ›

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt.

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