Soldatengesetz - SG | § 34 Beschwerde

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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten Inhaltsverzeichnis

Der Soldat hat das Recht, sich zu beschweren. Das Nähere regelt die Wehrbeschwerdeordnung.

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published on 07/02/2017 00:00

Tenor I. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29. September 2016 - M 21 K 14.2721 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Bes
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