Soldatengesetz - SG | § 37 Voraussetzung der Berufung

(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden, wer

1.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2.
Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.
die charakterliche, geistige und körperliche Eignung besitzt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Soldat erforderlich ist,
4.
keine unveränderlichen Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit den Vorgaben der Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 4 nicht vereinbar sind.

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 zulassen, wenn dafür ein dienstliches Bedürfnis besteht.

(3) Für Personen, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG | § 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art


(1) Endet das Wehrdienstverhältnis Einsatzgeschädigter nach § 1 Nummer 1, die nicht in einem auf Lebenszeit begründeten Wehrdienstverhältnis stehen, während der Schutzzeit durch Zeitablauf oder wäre es aus diesem Grund zu beenden, treten sie zu diese

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG | § 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat


(1) Einsatzgeschädigte nach § 1 Nummer 1, deren Erwerbsfähigkeit infolge des Einsatzunfalls am Ende der Schutzzeit um mindestens 30 Prozent gemindert ist, sind ungeachtet der in § 39 des Soldatengesetzes genannten Voraussetzungen auf schriftlichen od
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Soldatengesetz - SG | § 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement


(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bi

Soldatengesetz - SG | § 59 Personenkreis


(1) Ein früherer Berufssoldat, der wegen Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden ist, kann bis zum Ablauf des Monats, in dem er das 6

Soldatengesetz - SG | § 41 Form der Begründung und der Umwandlung


(1) Die Begründung des Dienstverhältnisses und seine Umwandlung erfolgen durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein 1. bei der Begründung die Worte "unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten" od
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Soldatengesetz - SG | § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform


(1) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit (Berufung),2. zur Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder u

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 28. Juni 2019 - W 1 S 19.703

bei uns veröffentlicht am 28.06.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 15. Mai 2019 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfah

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Juli 2014 - Au 2 S 14.893

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.079,29 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2014 - 6 CE 14.1693

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Juli 2014 - Au 2 S 14.893 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Sept. 2014 - W 1 K 13.885

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der Bescheid des Bundesamtes für d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2017 - 6 ZB 17.1325

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2017 – M 21 K 16.1087 – wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahren

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Sept. 2017 - M 21 K 15.3240

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ... 1985 geborene Kläger steht al

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Sept. 2017 - M 21 K 15.4029

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Sept. 2017 - M 21 K 15.3119

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die am ...1978 geborene Klägerin steht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2015 - 6 ZB 14.2289

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. September 2014 - W 1 K 13.885 - wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Antragsverfahrens z

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Mai 2014 - 21 K 13.467

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor I. Der Bescheid des Personalamts der Bundeswehr vom ... Februar 2011 und der Beschwerdebescheid vom ... November 2011 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, im aktuell laufenden Auswahlverfahren über den Antrag des Kl

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Juli 2016 - Au 2 K 15.109

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ... 19

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2017 - 6 ZB 16.1993

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. Juli 2016 - Au 2 K 15.109 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Apr. 2017 - M 21 K 16.1087

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen sein Aussch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2018 - 6 C 18.2347

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. Oktober 2018 - M 21 K 18.922 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2017 - 6 C 17.667

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 7. März 2017 - W 1 K 16.1111 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2015 - 6 CE 15.1002, 6 C 15.1003

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor I. Die Verfahren 6 CE 15.1002 und 6 C 15.1003 werden zur gemein-samen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 1 C 15/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, welche die Beklagte darauf stützt, dass dieser bei der Einbür

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2017 - 2 C 25/17

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft ein Disziplinarklageverfahren; im Vordergrund steht ein angeschuldigter Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2017 - 1 WB 20/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Erteilung eines vorläufigen oder eines endgültigen positiven Ergebnisses seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Sept. 2017 - 1 WDS-VR 4/17

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz für die Erteilung eines vorläufigen oder eines endgültigen positiven Ergebnisses seiner erweiterten Siche

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 1 WB 30/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zu ihrer planmäßigen Beurteilung zum Vorlagetermin 30. September 2011

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 12. März 2015 - 5 K 2521/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 19. September 2014 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 5. November 2014 verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 20. Dezembe

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 26. Feb. 2015 - 1 K 1395/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Okt. 2014 - 23 K 1426/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der im Jahr 1980 geborene Kläger steht seit November 2001 in einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit, seit Mitte 2008 im Rang eines Oberfeldwebels

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2012 - 2 C 11/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

Tatbestand 1 Die 1973 geborene Klägerin begehrt die Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin. Sie stand vom 1. Oktober 1992 bis zum 30. September 2012 als Z

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Nov. 2012 - 1 L 107/12

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

Gründe 1 Der zulässige Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 24. Juli 2012 hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Die gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend gemachten erns

Sozialgericht Stralsund Urteil, 10. Aug. 2012 - S 3 KR 78/10

bei uns veröffentlicht am 10.08.2012

Tenor 1. Der Beigeladene zu 2. wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der häuslichen Krankenpflege für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 freizuhalten. 2. Der Beigeladene zu 2. trägt die notwendigen außergericht

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Juli 2012 - 5 A 282/11

bei uns veröffentlicht am 24.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten seine Wiedereinstellung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. 2 Der im Jahr 1977 geborene Kläger stand bei der Beklagten in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Mai 2010 im Dienstverhä

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2012 - 4 S 1239/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 04. April 2011 - 1 K 2117/09 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht zug

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(1) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit (Berufung),2. zur Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder umgekehrt...