Soldatengesetz - SG | § 11 Gehorsam

(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

(3) Im Verhältnis zu Personen, die befugt sind, dienstliche Anordnungen zu erteilen, die keinen Befehl darstellen, gelten § 62 Absatz 1 und § 63 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 3 Wirkung der Beschwerde


(1) Die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten hat keine aufschiebende Wirkung. Die Einlegung der Beschwerde befreit insbesondere nicht davon, einen Befehl, gegen den sich die Beschwerde richtet, auszuführen. § 11 des Soldatengesetzes blei

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 9 Besondere Gefahren


(1) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben. (2) Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, daß alle Beschäftigten, di
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 62 Folgepflicht


(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach b

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit


(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem un

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57 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2009 - 1 StR 205/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 205/09 vom 28. Oktober 2009 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _______________________ StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Zur Frage, inwieweit zur Beurteilung der Umgrenzungs

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2009 - 1 StR 158/08

bei uns veröffentlicht am 14.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 158/08 vom 14. Januar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja WStG § 30 Abs. 1 WStG § 31 Abs. 1 WStG § 5 Abs. 1 1. Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandl

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2009 - 1 StR 554/08

bei uns veröffentlicht am 14.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 554/08 vom 14. Januar 2009 in der Strafsache gegen wegen Misshandlung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 14. Januar 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Ric

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Aug. 2018 - Au 2 K 18.286

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. März 2017 - M 21 K 15.3238

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, der als Hauptmann im Dienst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2019 - 6 CS 19.940

bei uns veröffentlicht am 19.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 28. März 2019 - M 21 S 18.3695 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Aug. 2018 - M 21 S 17.5826

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.421,43 € festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1997 geborene A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Aug. 2017 - M 21 S 17.1190

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6.915,75 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller stand bi

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. März 2014 - 21 K 12.1532

bei uns veröffentlicht am 03.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger trat im April 2010 a

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Apr. 2014 - 21 K 12.4452

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, der zum maßgebli

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 28. Juni 2017 - RN 1 K 16.1581

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% d

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 28. Juni 2017 - S 11 R 1141/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 02.04.2012 bis 01.07.2014 für den Versicherten C. gezahlten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 62.049,27 € zu erstatten. II. Die Bek

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Apr. 2017 - M 21 K 16.292

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen seine frist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Aug. 2015 - 6 BV 14.2122

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 6 BV 14.2122 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. August 2015 (VG München, Entscheidung vom 21. August 2014, Az.: M 21 K 13.2359) 6. Senat Sachgebietss

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Juli 2015 - Au 2 S 15.435

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6.069,73 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1991

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. März 2017 - M 21 S 16.2714

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.963,40 € festgesetzt. Tatbestand I. Der am 2. August 1992

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 26. Okt. 2018 - 23 L 2018/18

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 5258/18 gegen die Entlassungsverfügung des Bundesamtes für das Q. der Bundeswehr vom 5. April 2018 in der Gestalt von dessen Beschwerdebescheid vom 21. Juni 2018 wird angeordnet. Im Übrigen wird der

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 19. Juli 2018 - 6 A 6/18 HGW

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 5. Oktober 2017 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 29. November 2017 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wege

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 B 30/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.620,00 Euro festgesetzt. Gründe 1 Der – sinngemäße - Antrag des Antragstellers, 2 die aufschieben

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 12 B 28/18

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers vom 9.3.2018 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29.1.2018 in Gestalt des Beschwerdebescheids vom 9.3.2018 wird ablehnt. 2. Der Hilfsantrag auf Au

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Feb. 2018 - 2 WD 9/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tatbestand 1 Der ... Jahre alte frühere Soldat leistete nach dem Erwerb der mittleren Reife und dem Abbruch verschiedener Berufsausbildungen Grundwehrdienst

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 13. Apr. 2017 - 6 A 2085/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollst

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 2 WD 13/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tatbestand ... 10 1. Das gerichtliche Disziplinarverfahren ist nach Anhörung des früheren Soldaten und Eröffnung der Stellungnahme der Vertrauensperson mit ihm am 22. Oktober 2010

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2015 - 2 WD 15/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tatbestand 1 Der ... geborene Soldat absolvierte die höhere Handelsschule und wurde zum Bankkaufmann ausgebildet. Von ... 1992 bis ... 1993 leistete er Grundwehrdienst.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Okt. 2015 - 2 LB 25/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts -12. Kammer, Einzelrichter - vom 27. August 2014 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläuf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 2 WD 11/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tatbestand 1 Der ... geborene frühere Soldat verfügt über den Realschulabschluss, wurde ... in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und ... zum Berufssol

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - 2 WD 7/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tatbestand 1 Der 1982 geborene Soldat trat nach dem Abitur zum Juli 2002 den Grundwehrdienst an, wurde im Januar 2003 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ber

Landgericht Bonn Urteil, 18. März 2015 - 1 O 348/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2014 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden zukünftigen mate

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - 2 WD 2/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tatbestand 1 Der 26 Jahre alte Soldat wurde nach dem erweiterten Realschulabschluss und einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit Wirkung vom 1. August 2008 unter B

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2014 - 12 A 230/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 18. Aug. 2014 - 12 B 14/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 12. Februar 2014 anzuordnen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kost

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Jan. 2014 - 2 WRB 3/12, 2 WRB 4/12, 2 WRB 5/12, 2 WRB 3/12, 2 WRB 4/12, 2 WRB 5/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tatbestand 1 Der ... geborene ehemalige Soldat leistete ab dem 1. Januar 2009 Grundwehrdienst bei der ...regiment in S.. Mit Verfügung des Kommandeurs ...kommando vom 3.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Dez. 2013 - 1 WRB 2/12 und 1 WRB 3/12, 1 WRB 2/12, 1 WRB 3/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass zwei ihm am 3. März 2009 (BVerwG 1 WRB 3.12) und am 25. März 2009 (BVerwG 1 WRB 2.12) erteilte Befehle, sic

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Okt. 2013 - 2 WD 33/12

bei uns veröffentlicht am 02.10.2013

Tatbestand 1 Der 19.. geborene und Ende Februar 2013 aus dem Dienst der Bundeswehr ausgeschiedene frühere Soldat verfügt über den Hauptschulabschluss. Er durchlief erfol

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Apr. 2013 - 2 WD 16/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tatbestand 1 Der 30 Jahre alte frühere Soldat absolvierte nach dem Hauptschulabschluss eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und leistete Grundwehrdienst. Zum ... 20

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Jan. 2013 - 2 WD 25/11

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tatbestand 1 Der 1973 geborene Soldat verfügt über die allgemeine Hochschulreife. Er wurde 1996 zur Ableistung des Grundwehrdienstes eingezogen, 1997 zum Soldaten auf Ze

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Nov. 2012 - 1 WB 21/12 und 1 WB 22/12, 1 WB 21/12, 1 WB 22/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich im Verfahren BVerwG 1 WB 21.12 gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 2 WD 21/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Der 1969 geborene Soldat wurde im April 1992 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen. Nach stufenweiser Verlängerung seiner Dienstzeit bis a

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Jan. 2012 - 2 WD 5/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

Tatbestand 1 Der im Februar 1960 geborene Soldat begann 1978 seinen Dienst bei der Nationalen Volksarmee, wurde 1991 - zunächst unter Berufung in das Dienstverhältnis ei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - 2 WD 15/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tatbestand 1 Der 1964 geborene Soldat trat nach dem Hauptschulabschluss und einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann 1984 in die Bundeswehr ein. Im Januar 1985 wurde e

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Juli 2011 - 2 C 28/10

bei uns veröffentlicht am 28.07.2011

Tatbestand 1 Der 1983 geborene Kläger wehrt sich gegen seine fristlose Entlassung aus dem Soldatenverhältnis. Er leistete ab April 2002 Grundwehrdienst und verpflichtete

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2011 - 2 WD 21/10

bei uns veröffentlicht am 23.06.2011

Tatbestand 1 Der 29-jährige Soldat hat im Juli 1998 den Wirtschaftschulabschluss erlangt und danach eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert, welche

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Mai 2011 - 1 WB 39/10

bei uns veröffentlicht am 24.05.2011

Tatbestand Der Antragsteller ist Berufssoldat in einem Stabsoffiziersdienstgrad und wird als Dezernatsleiter in einer Dienststelle der Bundeswehr verwendet. Er wandte sich an den zuständigen Refere

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. März 2011 - 2 WD 5/10

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tatbestand 1 Der im Juni 1981 geborene Soldat legte im Jahr 2000 sein Abitur ab und begann im Juli desselben Jahres seinen Grundwehrdienst bei der 6./... Im November 200

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. März 2011 - 2 WD 40/09

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tatbestand 1 Der jetzt 48 Jahre alte Soldat mit Hauptschulabschluss trat nach erfolgreicher Ausbildung zum Kellner und anschließender Tätigkeit in seinem Beruf am 1. Apr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Dez. 2010 - 2 WD 13/09

bei uns veröffentlicht am 21.12.2010

Tatbestand Der Soldat war vom Truppendienstgericht zu einer Disziplinarbuße verurteilt worden, die in gleichen monatlichen Raten vollstreckt werden sollte. Zugrunde lag dem zum einen die anschuldig

Referenzen

(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen...
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren...