Personenstandsgesetz - PStG | § 23 Zwillings- oder Mehrgeburten
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Personenstandsgesetz Inhaltsverzeichnis
Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist jede Geburt gesondert einzutragen. Die Eintragungen müssen erkennen lassen, in welcher Zeitfolge die Kinder geboren sind.
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published on 24/03/2015 00:00
Tenor
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 09.04.2014 werden zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
1 Die Beteiligten streiten darüber, ob den Kl
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