Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 3 Anrechnung von anderen Einnahmen

(1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet:

1.
Mutterschaftsleistungen
a)
in Form des Mutterschaftsgeldes nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte mit Ausnahme des Mutterschaftsgeldes nach § 19 Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes oder
b)
in Form des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 des Mutterschutzgesetzes, die der berechtigten Person für die Zeit ab dem Tag der Geburt des Kindes zustehen,
2.
Dienst- und Anwärterbezüge sowie Zuschüsse, die der berechtigten Person nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit eines Beschäftigungsverbots ab dem Tag der Geburt des Kindes zustehen,
3.
dem Elterngeld vergleichbare Leistungen, auf die eine nach § 1 berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung Anspruch hat,
4.
Elterngeld, das der berechtigten Person für ein älteres Kind zusteht, sowie
5.
Einnahmen, die der berechtigten Person als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen und
a)
die nicht bereits für die Berechnung des Elterngeldes nach § 2 berücksichtigt werden oder
b)
bei deren Berechnung das Elterngeld nicht berücksichtigt wird.
Stehen der berechtigten Person die Einnahmen nur für einen Teil des Lebensmonats des Kindes zu, sind sie nur auf den entsprechenden Teil des Elterngeldes anzurechnen. Für jeden Kalendermonat, in dem Einnahmen nach Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 5 im Bemessungszeitraum bezogen worden sind, wird der Anrechnungsbetrag um ein Zwölftel gemindert. Beginnt der Bezug von Einnahmen nach Satz 1 Nummer 5 nach der Geburt des Kindes und berechnen sich die anzurechnenden Einnahmen auf der Grundlage eines Einkommens, das geringer ist als das Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum, so ist der Teil des Elterngeldes in Höhe des nach § 2 Absatz 1 oder 2 maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages zwischen dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum und dem durchschnittlichen monatlichen Bemessungseinkommen der anzurechnenden Einnahmen von der Anrechnung freigestellt.

(2) Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist das Elterngeld von der Anrechnung nach Absatz 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurechnen sind. Dieser Betrag erhöht sich bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

(3) Solange kein Antrag auf die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleichbaren Leistung.

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Referenzen - Gesetze | § 140 StPO

§ 140 StPO zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 140 StPO wird zitiert von 4 anderen §§ im Strafprozeßordnung.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang


(1) Elterngeld wird als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Es kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung de

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen


(1) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf die Leistung angerechneten Einnahmen oder Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2e Abzüge für Steuern


(1) Als Abzüge für Steuern sind Beträge für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und, wenn die berechtigte Person kirchensteuerpflichtig ist, die Kirchensteuer zu berücksichtigen. Die Abzüge für Steuern werden einheitlich für Einkommen aus n

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus


(1) Basiselterngeld wird allein nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 ermittelt. (2) Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 und den zusätzlichen Vorgaben der Sätze 2 und 3 ermittelt. Das Elterngeld Plus beträgt monatlich höchstens die H
§ 140 StPO zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

§ 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld


(1) Eine Frau erhält während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Als Zuschuss zum Mutterscha

§ 19 Mutterschaftsgeld


(1) Eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder nach den
§ 140 StPO zitiert 3 andere §§ aus dem Strafprozeßordnung.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2 Höhe des Elterngeldes


(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkomme

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 1 Berechtigte


(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.Bei

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag


(1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit 1. zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder2. drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind,wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht (Gesc

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2016 - L 12 EG 54/14

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.11.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 12 EG 5/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tatbestand Streitig ist die Bewilligung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Der Kläger ist Vater von E., geboren am 03.03.2008. Für E. bezog zunächst die Ehefrau des Klägers Elterngeld für den 1. bis

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - L 12 EG 70/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revi

Sozialgericht München Endurteil, 17. Aug. 2017 - S 46 EG 89/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 18. Mai 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. Juli 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin b

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 11 AS 932/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.09.2018 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 06.02.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.02.2018 abgewiesen. II

Sozialgericht München Urteil, 04. Mai 2018 - S 46 EG 130/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. August 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. September 2017 verurteilt, der Klägerin Elterngeld für die Zeit vom ersten bis einschließlich zwölften Lebensmona

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 22. Juli 2014 - S 17 EG 3/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Der Bescheid vom 30.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2013 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den 1. bis 12. Lebensmonat ihres Kindes B. höheres Elterngeld unter Berücksic

Bundessozialgericht Beschluss, 15. Feb. 2018 - B 10 EG 19/17 B

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. September 2017 wird als unzulässig verworfen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2018 - L 1 EG 2/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 19. Mai 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat dem Kläger die Hälfte notwendigen außergerichtlichen Kosten für das gesamte Verfahren

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 10 EG 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 10 EG 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 14. Juli 2015 aufgehoben. Die Sa

Bundessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - B 10 EG 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 23. April 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozia

Landessozialgericht NRW Urteil, 09. Sept. 2016 - L 13 EG 9/16

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 01.02.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 26. Juli 2016 - B 4 KG 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

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Bundessozialgericht Beschluss, 06. Juli 2016 - B 10 EG 2/16 B

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2016 - B 10 EG 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Revision des beklagten Freistaats wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Februar 2015 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts

Bundessozialgericht Urteil, 18. Feb. 2016 - B 3 KR 10/15 R

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Dezember 2014 und das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 5. Juni 2012 geändert, die B

Sozialgericht Münster Urteil, 01. Feb. 2016 - S 2 EG 25/15

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewährung von Elterngeld für den 14. Lebensmonat des Kindes K.I ... 3Der Kläger ist der Vater des am 00.00.2014 geborenen Kindes

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - B 10 EG 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

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Bundessozialgericht Beschluss, 29. Juni 2015 - B 10 EG 6/15 B

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. März 2015 - L 11 EG 2063/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

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Sozialgericht Detmold Urteil, 19. Feb. 2015 - S 18 AS 1896/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2014 - L 11 EG 3121/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

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Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 14/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. August 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 2/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

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Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 12/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

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Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 13/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2013 geändert.

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Konstanz Urteil, 17. Dez. 2013 - S 8 EG 2317/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt höheres Elterngeld.2 Die im Jahr 19 ... geborene Klägerin ist Mutter des am ...2013 geborenen Kindes V. Die Klägerin lebt in Deuts

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Nov. 2013 - L 11 EG 5306/12

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 06.11.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Im Streit steht die Höhe des Elterngeldes fü

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2013 - B 10 EG 3/12 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2013 - B 10 EG 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird der Beklagte unter entsprechender Änderung des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2011 verurteilt, das Elterngeld des Klägers - so

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2013 - L 11 EG 1721/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.03.2012 aufgehoben und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Be

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2013 - L 11 EG 2693/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.05.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtlich Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Im Streit steht die Höhe des Elterngeldes für

Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - B 10 EG 19/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. September 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Aug. 2012 - L 2 EG 1/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Im Streit steht die Höhe des der Klägerin bewilligten Bundeselterngeldes in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis zum

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 10 EG 7/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 12. April 2011 aufgehoben. Die Sa

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Aug. 2011 - B 10 EG 10/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.08.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 2010 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freibu

Bundessozialgericht Urteil, 26. Mai 2011 - B 10 EG 11/10 R

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. Mai 2011 - B 10 EG 12/10 R

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2011 - B 10 EG 21/09 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2011 - B 10 EG 20/09 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2011 - B 10 EG 17/09 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 31. August 2009 geändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2010 - L 11 EG 5604/09

bei uns veröffentlicht am 14.12.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2010 - L 11 EG 3952/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2010

Tenor Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 20. April 2010 werden zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 11/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2009 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 19/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2009 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aa

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 25. Jan. 2010 - S 11 EL 2806/08

bei uns veröffentlicht am 25.01.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die der Klägerin nach Geburt ih

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(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus...
(1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit 1. zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder2. drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind,wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht (Geschwisterbonus)...
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(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.Bei...
(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus...