Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang

(1) Elterngeld wird als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Es kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Für angenommene Kinder und Kinder im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 kann Elterngeld ab Aufnahme bei der berechtigten Person längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden.

(2) Elterngeld wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Der Anspruch endet mit dem Ablauf des Lebensmonats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung entfallen ist. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.

(3) Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Ist das Einkommen aus Erwerbstätigkeit eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert, haben die Eltern gemeinsam Anspruch auf zwei weitere Monate Basiselterngeld (Partnermonate). Statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zu beanspruchen, kann die berechtigte Person jeweils zwei Lebensmonate Elterngeld Plus beziehen.

(4) Ein Elternteil hat Anspruch auf höchstens zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b. Ein Elternteil hat nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es mindestens für zwei Lebensmonate bezieht. Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Leistungen oder nach § 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes Versicherungsleistungen zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Basiselterngeld nach § 4a Absatz 1 bezieht.

(5) Abweichend von Absatz 3 Satz 1 beträgt der gemeinsame Anspruch der Eltern auf Basiselterngeld für ein Kind, das

1.
mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde: 13 Monatsbeträge Basiselterngeld;
2.
mindestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde: 14 Monatsbeträge Basiselterngeld;
3.
mindestens zwölf Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde: 15 Monatsbeträge Basiselterngeld;
4.
mindestens 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde: 16 Monatsbeträge Basiselterngeld.
Für die Berechnung des Zeitraums zwischen dem voraussichtlichen Tag der Entbindung und dem tatsächlichen Tag der Geburt ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers ergibt.
Im Fall von
1.
Satz 1 Nummer 1
a)
hat ein Elternteil abweichend von Absatz 4 Satz 1 Anspruch auf höchstens 13 Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b,
b)
kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats des Kindes bezogen werden und
c)
kann Elterngeld Plus abweichend von Absatz 1 Satz 4 bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes bezogen werden, solange es ab dem 16. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird;
2.
Satz 1 Nummer 2
a)
hat ein Elternteil abweichend von Absatz 4 Satz 1 Anspruch auf höchstens 14 Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b,
b)
kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 16. Lebensmonats des Kindes bezogen werden und
c)
kann Elterngeld Plus abweichend von Absatz 1 Satz 4 bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes bezogen werden, solange es ab dem 17. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird;
3.
Satz 1 Nummer 3
a)
hat ein Elternteil abweichend von Absatz 4 Satz 1 Anspruch auf höchstens 15 Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b,
b)
kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 17. Lebensmonats des Kindes bezogen werden und
c)
kann Elterngeld Plus abweichend von Absatz 1 Satz 4 bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes bezogen werden, solange es ab dem 18. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird;
4.
Satz 1 Nummer 4
a)
hat ein Elternteil abweichend von Absatz 4 Satz 1 Anspruch auf höchstens 16 Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b,
b)
kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes bezogen werden und
c)
kann Elterngeld Plus abweichend von Absatz 1 Satz 4 bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes bezogen werden, solange es ab dem 19. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2b Bemessungszeitraum


(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Sat

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 18 Kündigungsschutz


(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt 1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Leb

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie


(1) Übt ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit aus, so kann sein Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 aufgeschoben werden. Der Bezug der verschobenen Lebensmonate ist spätestens bis zum 30. Juni 2

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 7 Antragstellung


(1) Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Im Antrag ist anzugeben, für welche Lebensmonate Basiselt
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der

Einkommensteuergesetz - EStG | § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende


(1)1Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht.2Die Zugehörigkeit zu

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 192 Vertragstypische Leistungen des Versicherers


(1) Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen und für sonstige vereinbarte Leistungen einschließlich solc
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2 Höhe des Elterngeldes


(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkomme

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 1 Berechtigte


(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.Bei

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 3 Anrechnung von anderen Einnahmen


(1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet: 1. Mutterschaftsleistungen a) in Form des Mutterschaftsgeldes nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder n

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag


(1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit 1. zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder2. drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind,wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht (Gesc

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus


(1) Basiselterngeld wird allein nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 ermittelt. (2) Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 und den zusätzlichen Vorgaben der Sätze 2 und 3 ermittelt. Das Elterngeld Plus beträgt monatlich höchstens die H

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 4b Partnerschaftsbonus


(1) Wenn beide Elternteile 1. nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und2. die Voraussetzungen des § 1 erfüllen,hat jeder Elternteil für diesen Lebensmonat Anspruch auf einen zusätz

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66 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 12 EG 5/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tatbestand Streitig ist die Bewilligung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Der Kläger ist Vater von E., geboren am 03.03.2008. Für E. bezog zunächst die Ehefrau des Klägers Elterngeld für den 1. bis

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Aug. 2015 - S 8 AS 126/15

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Rückforderung von insgesamt 2.376,81 EUR an Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juli 2015 - L 12 EG 25/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 23.06.2014 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, der Klägerin unter Abänderung des Bescheides vom 09.07.2013 in Gestalt des Widerspruch

Sozialgericht München Urteil, 26. Okt. 2018 - S 46 AS 998/18

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 10. Januar 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. März 2018 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2018 - B 10 EG 7/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2018 - L 1 EG 2/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 19. Mai 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat dem Kläger die Hälfte notwendigen außergerichtlichen Kosten für das gesamte Verfahren

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Feb. 2018 - L 11 EG 4286/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10.10.2016 wird zurückgewiesenAußergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist ein A

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 2017 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage abgew

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2016 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage a

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - B 14 AS 35/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 10 EG 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 04. Mai 2017 - B 10 EG 16/16 B

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. September 2016 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 09. Sept. 2016 - L 13 EG 9/16

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 01.02.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger

Sozialgericht Münster Urteil, 01. Feb. 2016 - S 2 EG 25/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewährung von Elterngeld für den 14. Lebensmonat des Kindes K.I ... 3Der Kläger ist der Vater des am 00.00.2014 geborenen Kindes

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2016 - 13 K 5553/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstre

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - B 10 EG 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Auf die Revision des beklagten Freistaats wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2014 abgeändert und das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2012 i

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 16. Nov. 2015 - S 36 EG 5/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Elterngeld. 3Die 1971 geborene Klägerin ist Türkin kurdischer Volkszugehörigk

Bundesverfassungsgericht Urteil, 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 25

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. März 2015 - L 11 EG 2063/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 09.04.2014 werden zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten darüber, ob den Kl

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2015 - XII ZB 181/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB181/14 Verkündet am: 11. Februar 2015 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2014 - L 11 EG 3121/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts K. vom 11.06.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über die Berücksi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2014 - L 11 EG 1709/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17.03.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger macht einen Anspruch auf Betreuung

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Juli 2014 - B 10 EG 2/14 B

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. November 2013 wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Duisburg Urteil, 16. Juni 2014 - 3 Ca 425/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor 1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 19.09.2012 vereinbarten Befristung am 31.01.2014 beendet worden ist. 2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschl

Bundessozialgericht Urteil, 20. Mai 2014 - B 10 EG 9/13 R

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. April 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 14/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. August 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 2/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. August 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 12/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 13/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2013 geändert.

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2014 - L 11 EG 2860/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist eine Rückforderung von Elterngeld im Rahmen der en

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2013 - B 10 EG 6/12 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. März 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2013 - B 10 EG 11/12 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. April 2012 aufgehoben, soweit es die teilweise Aufhebung der Bewilligung des Elterngeldes f

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2013 - B 10 EG 10/12 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2013 - B 10 EG 3/12 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2013 - B 10 EG 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird der Beklagte unter entsprechender Änderung des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2011 verurteilt, das Elterngeld des Klägers - so

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Feb. 2013 - 2 UF 272/12

bei uns veröffentlicht am 14.02.2013

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 09.10.2012 - 2 F 94/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. De

Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - B 10 EG 19/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. September 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 05. Dez. 2012 - 1 BvL 20/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Gründe A. 1 Die Vorlage des Sozialgerichts betrifft die Frage, ob die Anfügung von § 10 Abs. 5

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Aug. 2012 - L 2 EG 1/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Im Streit steht die Höhe des der Klägerin bewilligten Bundeselterngeldes in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis zum

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 10 EG 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. Juni 2011 aufgehoben. D

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor 1. § 1 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz) in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberecht

Bundessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2012 - B 10 EG 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 05.04.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. November 2010 und des Sozialgerichts Marburg vom 14. Mai 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Okt. 2011 - 1 BvR 2075/11

bei uns veröffentlicht am 26.10.2011

Gründe 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde mittelbar gegen § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG, nach dem der 14-monatige

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Aug. 2011 - 1 BvL 15/11

bei uns veröffentlicht am 19.08.2011

Gründe 1 Die Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen betrifft die Frage, ob § 4 Abs. 3 Satz 1 des Bundeselterngeld- und

Bundessozialgericht Urteil, 18. Aug. 2011 - B 10 EG 8/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.08.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 26. Mai 2011 - B 10 EG 11/10 R

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

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(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.Bei...
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