Personenstandsgesetz - PStG | § 54 Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

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Personenstandsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Die Beurkundungen in den Personenstandsregistern beweisen Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Geburt und Tod und die darüber gemachten näheren Angaben sowie die sonstigen Angaben über den Personenstand der Personen, auf die sich der Eintrag bezieht. Hinweise haben diese Beweiskraft nicht.

(2) Die Personenstandsurkunden (§ 55 Abs. 1) haben dieselbe Beweiskraft wie die Beurkundungen in den Personenstandsregistern.

(3) Der Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen ist zulässig. Der Nachweis der Unrichtigkeit einer Personenstandsurkunde kann auch durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem entsprechenden Personenstandsregister geführt werden.

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24/08/2017 17:46

Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter und dem Kind allein dem rechtlichen Vater zu.
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(1) Altregister sind die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Personenstandsbücher sowie die seit dem 1. Januar 1876 geführten Standesregister und standesamtlichen Nebenregister und die davor geführten Zivilstandsregister (Standesbücher). Für ihre Fo
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(1) Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus: 1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,2. aus dem Eheregister Eheurkunden (§ 57); bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden au
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published on 23/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 266/17 vom 23. Januar 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PStG §§ 21, 25, 36; PStV § 35 Zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht feststellbaren gen
published on 23/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 265/17 vom 23. Januar 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja PStG §§ 21, 25, 36; PStV § 35 a) Stehen bei Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bis auf das Geburts
published on 23/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 267/17 vom 23. Januar 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PStG §§ 21, 25, 36; PStV § 35 Zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht feststellbaren gen
published on 06/02/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 408/18 vom 6. Februar 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1666, 1666 a a) Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn
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Annotations

(1) Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus: 1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,2. aus dem Eheregister Eheurkunden (§ 57); bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der...