Personenstandsgesetz - PStG | § 48 Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

(1) Außer in den Fällen des § 47 darf ein abgeschlossener Registereintrag nur auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden. Die Anordnung kann auch Fälle des § 47 umfassen.

(2) Den Antrag auf Anordnung der Berichtigung können alle Beteiligten, das Standesamt und die Aufsichtsbehörde stellen. Sie sind vor der Entscheidung zu hören.

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Namensrecht: Zur Eintragung eines akademischen Grades des Vaters in das Personenstandsregister

28.11.2013

Akademische Grade sind seit dem Inkrafttreten des reformierten Personenstandsgesetzes am 1.1.2009 nicht mehr in Personenstandsregistern einzutragen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

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Personenstandsgesetz - PStG | § 50 Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte


(1) Für die in den §§ 48 und 49 vorgesehenen Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Ihr Bezirk umfasst den Bezirk des Landgerichts. (2) Die örtliche Zuständigkeit wird durch den
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Personenstandsgesetz - PStG | § 47 Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung


(1) In einem abgeschlossenen Registereintrag sind offenkundige Schreibfehler zu berichtigen. Auf Grund öffentlicher Urkunden oder eigener Ermittlungen des Standesamts sind außerdem zu berichtigen1.die in den Personenstandsregistern eingetragenen Hinw

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 530/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 530/17 vom 20. März 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1591; EGBGB Art. 19 Abs. 1 Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2005 - XII ZB 112/05

bei uns veröffentlicht am 10.08.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 112/05 vom 10. August 2005 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1617 a Abs. 2, 1617 b Das geltende Recht gestattet dem Vater, der mit der allein sorgeberechtigten Mut

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2019 - XII ZB 118/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 118/17 vom 13. November 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1617 Abs. 1 Satz 3, 1617 a, 1617 b Abs. 1, 1617 c a) Hat das erste Kind eines Elternp

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2001 - XII ZB 225/99

bei uns veröffentlicht am 21.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 225/99 vom 21. März 2001 in der Personenstandssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. März 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Krohn, Dr. Hahne, Weber-Monecke

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2001 - XII ZB 83/99

bei uns veröffentlicht am 21.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 83/99 vom 21. März 2001 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB § 1355 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; EGBGB Art. 10 Ehegatten, die unter dem für ihre Namensführung zuvor maßgebenden ausländischen

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2004 - XII ZB 30/02

bei uns veröffentlicht am 14.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 30/02 vom 14. Januar 2004 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja PStG § 49 Abs. 2 Zur Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde auch gegen Entscheidungen, die ihrem eigenen Antrag stat

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Beschluss, 18. Okt. 2017 - UR III 4/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor Auf Antrag der Eltern des Betroffenen J., geb. ..., ist de Geburteneintrag des Betroffenen beim Standesamt W. i. d. OPf., Nr. G /2017 gem. § 47 PStG dahingehend zu berichtigen, dass die Schreibweise der Vornamen des Betroffenen

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Mai 2019 - 31 Wx 194/19 Kost

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor 1. Auf Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Traunstein vom 17.01.2019 in Ziffer 1 (Abhilfeentscheidung) und 2 (Kostenentscheidung) aufgehoben. 2. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 vom 19.11.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 29. Juli 2016 - 11 W 594/16

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 10. März 2016 aufgehoben. Das Standesamt N… wird angewiesen, den Sterbeeintrag betreffend G…T… - Regis

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Juli 2015 - 31 Wx 425/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 31 Wx 425/14 Beschluss vom 30.07.2015 UR III 18/13 AG Traunstein rechtskräftig 31. Zivilsenat Leitsatz: In der Personenstandssache Beteiligte: 1) ... -

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. März 2015 - RO 2 K 14.924

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Amtsgericht Nürnberg Beschluss, 10. Juni 2015 - UR III 26/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Gemäß § 49 des Personenstandsgesetzes wird nach Anhörung der Beteiligten und nach Äußerung der Stadtverwaltung – Standesamtsaufsicht – Fürth gebührenfrei angeordnet: Die von den Betroffenen am 25.03.2015 gegen

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Feb. 2015 - 31 Wx 7/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Gründe Oberlandesgericht München 31 Wx 7/15 Beschluss vom 12.02.2015 503 UR III 8/14 AG Kempten (Allgäu) rechtskräftig 31. Zivilsenat Leitsatz: In Sachen ... - Beschwerdeführerin Wei

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Nov. 2014 - 31 Wx 373/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Der Beschluss der Amtsgerichts Memmingen vom 22.07.2014 wird aufgehoben. II. Auf Antrag des Standesamtes ... und des Landratsamtes ... wird angeordnet, den Geburtseintrag G ... des Standesamtes ... wie folgt zu beric

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 25. Juli 2014 - 11 W 1116/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weiden i. d. OPf. vom 17. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Gesc

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2018 - XII ZB 231/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 231/18 vom 10. Oktober 2018 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 8, 14; BGB § 1592 Nr. 1; PStG § 48 a

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2018 - XII ZB 414/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 414/16 vom 25. April 2018 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 59 Abs. 1 und 2; PStG § 48 Abs. 2 Satz 1 a) Durch die im Sterberegister erfolgte Eintragung de

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2018 - XII ZB 155/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 155/17 vom 25. April 2018 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PStG §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 48 Abs. 1 a) Der nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 PStG im Sterberegister zu beurkundend

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2017 - XII ZB 126/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 126/15 vom 17. Mai 2017 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PStG § 48; PStV § 33; FamFG § 26 a) Im Personenstandsverfahren ist die Identität einer einzutragenden

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Aug. 2016 - 11 W 50/16 (Wx)

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4 wird der Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 29. April 2016 - UR III 21/15 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahin abgeändert, dass Ziffer 1 c) wie folgt neu gefasst wird:

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2016 - XII ZB 489/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 489/15 vom 20. Juli 2016 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1617 a Abs. 2; EGBGB Art. 21 a) Die Erklärung, mit der der sorgeberechtigte Elternteil nach § 16

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 52/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 52/15 vom 22. Juni 2016 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PStG §§ 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3; GG Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1 Das Personenstandsgesetz lässt e

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 20. Juli 2015 - 2 Wx 151/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 09.02.2015 wird der am 29.12.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23.12.2014 – 73 III 22/14 - aufgehoben. Das Standesamt Aachen wird angewiesen, die Eintragung des Vornamens „D“

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2015 - XII ZB 730/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 730/12 vom 17. Juni 2015 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AdWirkG § 4 Zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidungen nach den Vorschriften

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Mai 2015 - 15 W 68/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 3Das Amtsgericht hat im Ergebnis zu Recht angeordnet, dass die Folgebeurkund

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. März 2015 - 2 Wx 45/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahr

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 11. März 2015 - 2 Wx 77/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 13. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu tragen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 02. Feb. 2015 - 11 Wx 65/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 4. Juli 2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 27. Aug. 2014 - 2 Wx 222/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 09.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.05.2014 – 378 III 35/14 – wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 09.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts

Amtsgericht Köln Beschluss, 30. Mai 2014 - 378 III 35/14

bei uns veröffentlicht am 30.05.2014

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten zu 1. und 2. haben am 22. Oktober 2010 eine Lebenspartnerschaft begründet. Die Beteiligte zu 1. ist französische Staatsangehörige, die Beteiligte zu 2. ist deutsche Staatsangehörig

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Apr. 2014 - 11 Wx 100/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29. Juni 2012 - (…) 8 UR III 17/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten zu 2 und 3 haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. März 2014 - 15 W 421/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Antrag der Beteiligten zu 1), in dem Geburtseintrag G #####/#### des Standesamtes I den Eintrag bezüglich des Vaters des Kindes zu löschen, wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Feb. 2014 - 15 W 20/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- €                  festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zuge

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. Nov. 2013 - 16 Wx 14/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 5) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.04.2013 - Az.: 378 III 189/12 – dahingehend abgeändert, dass das Geburtenbuch betreffend den Eintrag Urkunden Nr. G 1274 aus 2011 durch Folgebeurkundung d

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 20. Aug. 2013 - 2 W 54/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 3. vom 18. Juni 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 31. Mai 2013 geändert. Das Standesamt der Stadt F. wird angewiesen, den Geburtseintrag der Beteiligten zu 1. zur Register

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Juli 2012 - 3 W 34/12

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

1. Auf die Beschwerde wird das Standesamt der Stadt K... angewiesen, den Beteiligten zu 2) als Vater des betroffenen Kindes im Geburtenregister einzutragen. 2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. 3. Die Beteiligte zu 1) hat die Ko

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Apr. 2012 - 3 W 28/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

1. Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der in Nigeria geborene Beteiligte zu 1) hat am 5. Oktober 2007 die Va

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 07. Feb. 2011 - 3 W 139/10

bei uns veröffentlicht am 07.02.2011

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Mit Erklärung vom 2. August 2009 bestimmten die nicht verheirateten Eltern des am 4. August 2009 geborenen Kindes N... R.... gem. § 1617 a Abs. 2 Satz 1 BGB den Familiennamen des Vaters zum Gebu

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 17. Sept. 2010 - 5 T 13/10

bei uns veröffentlicht am 17.09.2010

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 29.07.2009 – Az 10 III N 14/09 – wird aufgehoben. 2. Die Beteiligte zu 2) wird angewiesen, die Beurkundung über die Geburt des Sohnes des Antragstellers dahingehend abzuändern, dass da

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 02. Juli 2010 - 1 BvR 666/10

bei uns veröffentlicht am 02.07.2010

Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerinnen zu 1) und zu 2) wenden sich gegen die Zurückweisung eines

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Dez. 2005 - 11 Wx 12/05

bei uns veröffentlicht am 08.12.2005

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 04. Januar 2005 - 11 T 360/04 - wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.00

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Nov. 2004 - 8 W 414/04

bei uns veröffentlicht am 29.11.2004

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten Ziffer 5 gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 27.10.2004 wird zurückgewiesen. 2. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Entsc

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 12. Okt. 2004 - 8 W 507/03

bei uns veröffentlicht am 12.10.2004

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 werden der Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 03.12.2003 und der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.02.1998 aufgehoben. 2. D

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(1) In einem abgeschlossenen Registereintrag sind offenkundige Schreibfehler zu berichtigen. Auf Grund öffentlicher Urkunden oder eigener Ermittlungen des Standesamts sind außerdem zu berichtigen1.die in den Personenstandsregistern eingetragenen Hinweise,2...
(1) In einem abgeschlossenen Registereintrag sind offenkundige Schreibfehler zu berichtigen. Auf Grund öffentlicher Urkunden oder eigener Ermittlungen des Standesamts sind außerdem zu berichtigen1.die in den Personenstandsregistern eingetragenen Hinweise,2...
(1) In einem abgeschlossenen Registereintrag sind offenkundige Schreibfehler zu berichtigen. Auf Grund öffentlicher Urkunden oder eigener Ermittlungen des Standesamts sind außerdem zu berichtigen1.die in den Personenstandsregistern eingetragenen Hinweise,2...
(1) In einem abgeschlossenen Registereintrag sind offenkundige Schreibfehler zu berichtigen. Auf Grund öffentlicher Urkunden oder eigener Ermittlungen des Standesamts sind außerdem zu berichtigen1.die in den Personenstandsregistern eingetragenen Hinweise,2...