Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 79 Rechtsbeschwerde

(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn

1.
gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,
2.
eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich um eine Nebenfolge vermögensrechtlicher Art handelt, deren Wert im Urteil oder im Beschluß nach § 72 auf nicht mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,
3.
der Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen oder das Verfahren eingestellt oder von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen worden ist und wegen der Tat im Bußgeldbescheid oder Strafbefehl eine Geldbuße von mehr als sechshundert Euro festgesetzt, ein Fahrverbot verhängt oder eine solche Geldbuße oder ein Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war,
4.
der Einspruch durch Urteil als unzulässig verworfen worden ist oder
5.
durch Beschluß nach § 72 entschieden worden ist, obwohl der Beschwerdeführer diesem Verfahren rechtzeitig widersprochen hatte oder ihm in sonstiger Weise das rechtliche Gehör versagt wurde.
Gegen das Urteil ist die Rechtsbeschwerde ferner zulässig, wenn sie zugelassen wird (§ 80).

(2) Hat das Urteil oder der Beschluß nach § 72 mehrere Taten zum Gegenstand und sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder Satz 2 nur hinsichtlich einzelner Taten gegeben, so ist die Rechtsbeschwerde nur insoweit zulässig.

(3) Für die Rechtsbeschwerde und das weitere Verfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Revision entsprechend. § 342 der Strafprozeßordnung gilt auch entsprechend für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 72 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1.

(4) Die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses nach § 72 oder des Urteils, wenn es in Abwesenheit des Beschwerdeführers verkündet und dieser dabei auch nicht nach § 73 Abs. 3 durch einen mit nachgewiesener Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten worden ist.

(5) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluß. Richtet sich die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil, so kann das Beschwerdegericht auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil entscheiden.

(6) Hebt das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung auf, so kann es abweichend von § 354 der Strafprozeßordnung in der Sache selbst entscheiden oder sie an das Amtsgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wird, oder an ein anderes Amtsgericht desselben Landes zurückverweisen.

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(1) Ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, beträgt im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze oder ist eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt, s

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(1) Das Beschwerdegericht läßt die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 2 auf Antrag zu, wenn es geboten ist, 1. die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen, soweit Abs

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zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

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(1) Erfolgt die Aufhebung des Urteils nur wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen, so hat das Revisionsgericht in der Sache selbst zu entscheiden, sofern ohne weitere tatsächliche Erört

Strafprozeßordnung - StPO | § 342 Revision und Wiedereinsetzungsantrag


(1) Der Beginn der Frist zur Einlegung der Revision wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß gegen ein auf Ausbleiben des Angeklagten ergangenes Urteil eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgesucht werden kann. (2) Stellt der Angeklagte ei
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 80 Zulassung der Rechtsbeschwerde


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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 72 Entscheidung durch Beschluß


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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 73 Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung


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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2012 - 4 StR 603/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2005 - KRB 22/04

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2002 - KRB 22/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - KRB 2/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 12/07 vom 19. Juni 2007 in der Kartellbußgeldsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja __________________ GWB 1999 § 81 Abs. 2 (vgl. GWB 2005 § 81 Abs. 5) Der kartellbedingte Mehrerlös ist vorrang

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2006 - KRB 2/05

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2013 - 3 StR 167/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2004 - KRB 23/04

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 23/04 vom 23. November 2004 in dem Kartellordnungswidrigkeitsverfahren gegen wegen: Kartellordnungswidrigkeit Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja StPO § 244 Abs. 2 OWiG § 77 Abs. 1 Der Tatrichter

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2012 - 5 StR 288/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2005 - KRB 28/04

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 28/04 vom 22. Februar 2005 in dem Kartellordnungswidrigkeitsverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja Einspruchsrücknahme GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 a.F. (§ 81 Abs. 1 Nr. 1

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Aug. 2017 - 3 Ss OWi 958/17

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 6. April 2017 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass – die Geldbuße auf 500 Euro festgesetzt und – dem Betroffenen

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Dez. 2016 - 2 Ss OWi 1185/16

bei uns veröffentlicht am 02.12.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 05.07.2016 mit den zugehörigen Feststellungen - mit Ausnahme der Feststellungen zur Fahrereigenschaft des Betroffenen - sowie in der Kostenentscheidung a

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 23. Apr. 2019 - 202 ObOWi 460/19

bei uns veröffentlicht am 23.04.2019

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 14.12.2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen sowie in der Kostenentscheidung aufgehoben. II. Die weite

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 2 Ss OWI 111/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.11.2017 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 13. März 2019 - 201 ObOWi 25/19

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 15. Oktober 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Koste

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Jan. 2014 - 2 Ss OWi 995/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 24.05.2013 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeve

Amtsgericht Nürnberg Urteil, 12. Mai 2016 - 431 OWi 403 Js 43039/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Betroffenen werden freigesprochen. II. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Dies gilt auch für die Kosten und notwendigen Auslagen des Rechtsb

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 156/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 26. September 2016 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 80/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 07.11.2016 1. im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Betroffene schuldig ist der vorsätzlichen Errichtung einer baulichen Anlag

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 15. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 1294/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 30. Juni 2016 aufgehoben. II. Der Einspruch der Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizei

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 16. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 174/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor I. Der Antrag des Betroffenen, gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 28. Oktober 2016 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu trage

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Jan. 2016 - 2 Ss OWi 1145/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Der Antrag des Betroffenen, gegen das Urteil des Amtsgerichts ... vom 30.06.2015 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 04. Mai 2017 - 3 Ss OWi 550/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Tatbestand Das AG hat den Betr. wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 65 km/h (§§ 3 III Nr. 2c; 49 I Nr. 3 StVO) zu einer Geldbuße von 44

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Aug. 2018 - 3 Ss OWi 980/18

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor I.Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 16. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. II.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerde

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 05. Nov. 2015 - 2 Ss OWi 1303/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts ... vom 23.07.2015 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der R

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Mai 2018 - 3 Ss OWi 490/18

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Gründe Mit Bußgeldbescheid vom 29.08.2017 setzte die Bußgeldstelle gegen den Betr. wegen einer am 26.06.2017 als Fahrer eines Pkw auf einer Bundesstraße vorsätzlich begangenen außerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 53 km/h e

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 07. März 2018 - 3 Ss OWi 284/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindest-abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug (§§ 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO) zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 29. Juni 2015 - 3 Ss OWi 710/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Mai 2017 - 2 Ss OWi 293/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts X. vom 10.11.2016 wird zugelassen. II. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts X. vom 10.11.2016 mit den Feststellu

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Juni 2016 - 3 Ss OWi 646/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 19.02.2016 wegen einer am 25.07.2015 als Führer eines Pkw begangenen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Juli 2016 - 3 Ss OWi 792/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 17.11.2015 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und ein

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Feb. 2016 - 3 Ss OWi 22/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt; ein Fahrverbot, welch

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Okt. 2016 - 3 Ss OWi 1178/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 20.06.2016 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe Die N

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Jan. 2015 - 3 Ss OWi 58/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg Az.: 3 Ss OWi 58/15 In dem Bußgeldverfahren ... gegen Verteidiger: ... wegen OWi StVO erlässt das Oberlandesgericht Bamberg - 3. Senat für Bußgeldsachen- durch den Richter

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 30. Aug. 2016 - 2 Ss OWi 1105/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts X. vom 30.05.2016 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechts

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Feb. 2015 - 3 Ss OWi 218/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Gründe Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 05.09.2014 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h zu einer Geldbuße von 180 Euro verurteilt und ein Fahrverbo

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 68/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tatbestand Zum Sachverhalt: Mit Bußgeldbescheid wurde gegen den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 24a StVG eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat nach Maßgabe d

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 19. Jan. 2015 - 3 Ss OWi 1500/14

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 17. Nov. 2016 - 2 Ss OWi 1333/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 08.08.2016 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 18. März 2014 - 3 Ss OWi 274/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tatbestand Das AG hat den bislang verkehrsrechtlich unbelasteten Betr. wegen einer am 17.07.2013 als Führer eines Pkw innerhalb geschlossener Ortschaften begangenen fahrlässigen Überschreitung der dort gemäß § 3 III 1 Nr. 1 StVO zuläs

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Jan. 2019 - 4 RBs 1/19

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Olpe zurückverwiesen. 1Gründe 2I. 3Das

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Jan. 2019 - 4 RBs 377/18

bei uns veröffentlicht am 03.01.2019

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG). 1Gründe 2Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat in ihrer Antra

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Dez. 2018 - 4 RBs 391/18

bei uns veröffentlicht am 27.12.2018

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Coesfeld zurückverwiesen. 1Gründe 2I. 3

Referenzen

(1) Der Beginn der Frist zur Einlegung der Revision wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß gegen ein auf Ausbleiben des Angeklagten ergangenes Urteil eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgesucht werden kann. (2) Stellt der Angeklagte einen Antrag auf...