Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 72 Entscheidung durch Beschluß

(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens und des Widerspruchs hin und gibt ihnen Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Hinweises zu äußern; § 145a Abs. 1 und 3 der Strafprozeßordnung gilt entsprechend. Das Gericht kann von einem Hinweis an den Betroffenen absehen und auch gegen seinen Widerspruch durch Beschluß entscheiden, wenn es den Betroffenen freispricht.

(2) Geht der Widerspruch erst nach Ablauf der Frist ein, so ist er unbeachtlich. In diesem Falle kann jedoch gegen den Beschluß innerhalb einer Woche nach Zustellung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist beantragt werden; hierüber ist der Betroffene bei der Zustellung des Beschlusses zu belehren.

(3) Das Gericht entscheidet darüber, ob der Betroffene freigesprochen, gegen ihn eine Geldbuße festgesetzt, eine Nebenfolge angeordnet oder das Verfahren eingestellt wird. Das Gericht darf von der im Bußgeldbescheid getroffenen Entscheidung nicht zum Nachteil des Betroffenen abweichen.

(4) Wird eine Geldbuße festgesetzt, so gibt der Beschluß die Ordnungswidrigkeit an; hat der Bußgeldtatbestand eine gesetzliche Überschrift, so soll diese zur Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit verwendet werden. § 260 Abs. 5 Satz 1 der Strafprozeßordnung gilt entsprechend. Die Begründung des Beschlusses enthält die für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen das Gericht die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit sieht. Soweit der Beweis aus anderen Tatsachen gefolgert wird, sollen auch diese Tatsachen angegeben werden. Ferner sind die Umstände anzuführen, die für die Zumessung der Geldbuße und die Anordnung einer Nebenfolge bestimmend sind.

(5) Wird der Betroffene freigesprochen, so muß die Begründung ergeben, ob der Betroffene für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die als erwiesen angenommene Tat nicht als Ordnungswidrigkeit angesehen worden ist. Kann der Beschluß nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden, so braucht nur angegeben zu werden, ob die dem Betroffenen zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht festgestellt worden ist.

(6) Von einer Begründung kann abgesehen werden, wenn die am Verfahren Beteiligten hierauf verzichten. In diesem Fall reicht der Hinweis auf den Inhalt des Bußgeldbescheides; das Gericht kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach seinem Ermessen zusätzliche Ausführungen machen. Die vollständigen Gründe sind innerhalb von fünf Wochen zu den Akten zu bringen, wenn gegen den Beschluß Rechtsbeschwerde eingelegt wird.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 79 Rechtsbeschwerde


(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung


(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,2. jede richterliche Vernehmung des Bet

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 80a Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte


(1) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit einem Richter besetzt, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt in Verfahren über Rechtsbesc

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 84 Wirkung der Rechtskraft


(1) Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden oder hat das Gericht über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat rechtskräftig entschieden, so kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. (2) Das rechtskräftige U
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 260 Urteil


(1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils. (2) Wird ein Berufsverbot angeordnet, so ist im Urteil der Beruf, der Berufszweig, das Gewerbe oder der Gewerbezweig, dessen Ausübung verboten wird, gena

Strafprozeßordnung - StPO | § 145a Zustellungen an den Verteidiger


(1) Der gewählte Verteidiger, dessen Bevollmächtigung nachgewiesen ist, sowie der bestellte Verteidiger gelten als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. Zum Nachweis der Bevollmächtigung genügt

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2020 - 5 StR 366/19

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 30. Okt. 2017 - 3 Ss OWi 1206/17

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Tatbestand Mit Bußgeldbescheid vom 13.09.2016 setzte die Bußgeldstelle gegen den Betr. wegen einer am 17.06.2016 als Führer eines Pkw auf einer BAB begangenen vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2015 - 11 CS 15 334

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Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 2 Ss OWI 111/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.11.2017 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 27. Jan. 2017 - 3 Ss OWi 50/17

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Gründe Zum Sachverhalt: Das AG hat gegen den Betr. im Beschlussverfahren (§ 72 OWiG) wegen einer als Führer eines Pkw auf einer BAB außerorts begangenen vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 km/h (§§ 41 I i. V. m. A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2017 - 11 C 17.2256

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Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Aussetzung ihrer beim Verwalt

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 04. Feb. 2019 - 5 OWi 410 Js 21529/18

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Tenor I. Der Betroffene ist - wie rechtskräftig im Bußgeldbescheid der ZBS Viechtach vom 24.05.2018 festgestellt - schuldig einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, obwohl die Betriebserlaubnis erlosc

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 26. Juni 2017 - 3 Ss OWi 800/17

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Tatbestand Das AG hat den Betr. im Beschlussverfahren (§ 72 OWiG) wegen einer am 15.06.2015 um 00.52 Uhr als Führer eines Pkw in L., in Höhe der Hausnummer 169 der S-Straße begangenen fahrlässigen Überschreitung der innerorts zulässig

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 03. Sept. 2015 - 3 Ss OWi 1062/15

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 09. Aug. 2016 - 3 Ss OWi 494/16

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2014 - 3 Ss OWi 596/14

bei uns veröffentlicht am 23.05.2014

Tatbestand Die Zentrale Bußgeldstelle setzte mit Bußgeldbescheid gegen den Betr. u. a. wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h eine Geldbuße von 105 Euro fest. Seinen hiergegen gerichteten Einspruch hat da

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 29. Nov. 2018 - 2 Ss OWi 1359/18

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Gründe Wegen dreier in Tateinheit begangener fahrlässiger Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 4 I und 9 I JuSchG setzte das AG gegen den Betr. im Beschlussverfahren gem. § 72 OWiG am 29.05.2018 eine Geldbuße von 400 EUR fest, wobei sich

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 17. März 2016 - 3 Ss OWi 360/16

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 15. Dez. 2017 - 3 Ss OWi 1702/17

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Tatbestand Das AG hat den in Ungarn wohnhaften Betr. im Beschlussverfahren (§ 72 OWiG) am 19.05.2017 wegen fahrlässigen Führens eines Kfz. unter der Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt und geg

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Jan. 2018 - 3 Ss OWi 1704/17

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Dez. 2018 - 4 RBs 387/18

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Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Lüdinghausen zurückverwiesen. 1Gründ

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 17. Aug. 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 55/18, 1 OWi 2 SsBs 55/18

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Speyer vom 22. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbesch

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 24. Juli 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 54/18, 1 OWi 2 SsBs 54/18

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 04. Juli 2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Auf die Rechtbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts Z. vom 07. November 2016 mit den dazu gehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahre

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Jan. 2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor 1. Auf den Antrag des Verfallsbeteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 1. Dezember 2016 aufgehoben. 2. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Vorlagesache 4 StR 299/16 wegen Vorgreiflich

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Jan. 2017 - 1 Ss 732/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Gründe   I. 1 Das Amtsgericht Leutkirch hat gegen den Betroffenen im sch

Amtsgericht Landstuhl Beschluss, 20. Okt. 2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Der Betroffene wird freigesprochen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen. Gründe I. 1 Der Betroff

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Okt. 2016 - 3 RBs 277/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Die Sache wird zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Alleinentscheidung der Einzelrichterin am Oberlandesgericht X). 2. Die Rechts

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juni 2016 - 1 (8) SsBs 269/15; 1 (8) SsBs 269/15 - AK 99/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Der Verfallsbeteiligten wird auf ihren Antrag und auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts G. vom 18. Februar 2015 gewährt. 2. Auf d

Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss, 20. Juni 2016 - 19 OWi-89 Js 891/16-87/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Gegen den Betroffenen wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes eine Geldbuße in Höhe von 50,00 EUR festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Aus

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Jan. 2016 - 4 RBs 320/15

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 StPO).Die Kosten des R

Amtsgericht Köln Beschluss, 02. Juli 2015 - 815 OWi 107/15

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß und §§ 37 Abs 2, 49 StVO, 24 StVG, 132 BKat eine Geldbuße in Höhe von 90,00 EUR festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und d

Amtsgericht Köln Beschluss, 02. Juli 2015 - 807 OWi 107/15

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß und §§ 37 Abs 2, 49 StVO, 24 StVG, 132 BKat eine Geldbuße in Höhe von 90,00 EUR festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und d

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Juni 2015 - 4 Ws 220/15

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts -Strafvollstreckungskammer - Tübingen vom 21. Mai 2015 wird als unbegründet

Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss, 02. Okt. 2014 - 19 OWi-89 Js 1437/14-146/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Gegen den Betroffenen wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen fahrlässiger Nichtbeachtung des Überholverbots eine Geldbuße in Höhe von 55,00 EUR festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 13. März 2014 - 52 C 16473/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Streitwert:  321,30 €. 1Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. 2Entscheidungsgründe: 3D

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 15. Aug. 2013 - 1 RBs 233/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur Verhandlung und erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Wipperfürth zurückverwiesen. 1G r ü n d e2Die Ents

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - 1 BvL 18/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor § 81 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vo

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 17. Dez. 2012 - 13 OWi 714 Js 209591/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2012

Tenor In der Bußgeldsache gegen K, wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird gegen den Betroffenen wegen Überholens trotz unklarer Verkehrslage eine Geldbuße von 100 € festgesetzt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. März 2012 - 6 Ss 54/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2012

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 25. Februar 2010 a u f g e h o b e n . Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 18. Juli 2011 - 2 Ss (OWi) 78/11 I 98/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 07.03.2011 wird a) bezüglich des Betroffenen dahin abgeändert und im Tenor neu gefasst, dass der Betroffene der fahrlässigen Ausübung der Fischerei ohne die nach § 7 Abs. 1 LFischG M-V erforde

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 16. Nov. 2009 - 2 Ss OWi 257/09 I 188/09

bei uns veröffentlicht am 16.11.2009

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 und 3

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Jan. 2009 - 1 Ss 168/08

bei uns veröffentlicht am 09.01.2009

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28. April 2008 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsb

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Jan. 2007 - 10 S 396/06

bei uns veröffentlicht am 09.01.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Juli 2005 - 7 K 429/05 - wird zurückgewiesen. Die Klage wird auch hinsichtlich des Hilfsantrags abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverf

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Dez. 2005 - 1 Ws 300/05

bei uns veröffentlicht am 19.12.2005

Tenor Die (weitere) Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 10. Juni 2005 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdefü

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. Mai 2003 - 1 Ss 188/03

bei uns veröffentlicht am 09.05.2003

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2003 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Koste

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(1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils. (2) Wird ein Berufsverbot angeordnet, so ist im Urteil der Beruf, der Berufszweig, das Gewerbe oder der Gewerbezweig, dessen Ausübung verboten wird, genau zu...
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