Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 80 Zulassung der Rechtsbeschwerde

(1) Das Beschwerdegericht läßt die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 2 auf Antrag zu, wenn es geboten ist,

1.
die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt, oder
2.
das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben.

(2) Die Rechtsbeschwerde wird wegen der Anwendung von Rechtsnormen über das Verfahren nicht und wegen der Anwendung von anderen Rechtsnormen nur zur Fortbildung des Rechts zugelassen, wenn

1.
gegen den Betroffenen eine Geldbuße von nicht mehr als einhundert Euro festgesetzt oder eine Nebenfolge vermögensrechtlicher Art angeordnet worden ist, deren Wert im Urteil auf nicht mehr als einhundert Euro festgesetzt worden ist, oder
2.
der Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und wegen der Tat im Bußgeldbescheid oder im Strafbefehl eine Geldbuße von nicht mehr als einhundertfünfzig Euro festgesetzt oder eine solche Geldbuße von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war.

(3) Für den Zulassungsantrag gelten die Vorschriften über die Einlegung der Rechtsbeschwerde entsprechend. Der Antrag gilt als vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde. Die Vorschriften über die Anbringung der Beschwerdeanträge und deren Begründung (§§ 344, 345 der Strafprozeßordnung) sind zu beachten. Bei der Begründung der Beschwerdeanträge soll der Antragsteller zugleich angeben, aus welchen Gründen die in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. § 35a der Strafprozeßordnung gilt entsprechend.

(4) Das Beschwerdegericht entscheidet über den Antrag durch Beschluß. Die §§ 346 bis 348 der Strafprozeßordnung gelten entsprechend. Der Beschluß, durch den der Antrag verworfen wird, bedarf keiner Begründung. Wird der Antrag verworfen, so gilt die Rechtsbeschwerde als zurückgenommen.

(5) Stellt sich vor der Entscheidung über den Zulassungsantrag heraus, daß ein Verfahrenshindernis besteht, so stellt das Beschwerdegericht das Verfahren nur dann ein, wenn das Verfahrenshindernis nach Erlaß des Urteils eingetreten ist.

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Wer Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr aufzeichnet und anschließende an eine Bußgeldbehörde übermittelt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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Ordnungswidrigkeitsrecht: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens

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Parkverstoß: Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

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(1) Ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, beträgt im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze oder ist eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt, s
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 79 Rechtsbeschwerde


(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich

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(1) Hat das Verfahren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zum Gegenstand und werden einzelne Taten nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt, so gelten für das Verfahren wegen dieser Taten auch § 46 Abs. 3, 4, 5 Satz 2 und Abs. 7, die §§ 47, 49, 55, 76 b
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(1) Der Beschwerdeführer hat die Erklärung abzugeben, inwieweit er das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage (Revisionsanträge), und die Anträge zu begründen. (2) Aus der Begründung muß hervorgehen, ob das Urteil wegen Verletzung einer R

Strafprozeßordnung - StPO | § 345 Revisionsbegründungsfrist


(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn d

Strafprozeßordnung - StPO | § 346 Verspätete oder formwidrige Einlegung


(1) Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, das Rechtsmittel durch Beschluß a

Strafprozeßordnung - StPO | § 35a Rechtsmittelbelehrung


Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung
zitiert 1 andere §§ aus dem .

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2013 - 4 StR 503/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2003 - V ZR 291/02

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2003 - IV ZR 323/02

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Okt. 2017 - 2 Ss OWi 1399/17

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 03. Sept. 2018 - 3 Ss OWi 1108/18

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 16. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 174/17

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Tenor I. Der Antrag des Betroffenen, gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 28. Oktober 2016 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu trage

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Jan. 2016 - 2 Ss OWi 1145/15

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 24. Aug. 2017 - 3 Ss OWi 1162/17

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 02. Mai 2017 - 2 Ss OWi 293/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. Juni 2016 - 3 Ss OWi 670/16

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 26. Sept. 2016 - 3 Ss OWi 1158/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 18. Dez. 2014 - 3 Ss OWi 1446/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand Das AG hat den Betr. am 18.09.2014 wegen einer innerhalb geschlossener Ortschaften begangenen fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h in Tateinheit mit fahrlässigem Überfahren einer Fahrs

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. Jan. 2014 - 3 Ss OWi 1488/13

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Jan. 2019 - 4 RBs 377/18

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Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG). 1Gründe 2Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat in ihrer Antra

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Nov. 2018 - 1 OWi 6 SsRs 179/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Gründe 1 Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts P. vom 6. August 2018 wird auf seine Kosten (§§ 46 Abs. 1, 473 Abs. 1 S. 1 StPO) als unbegründet verworfen, weil offensichtlich keiner der

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 17. Aug. 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 55/18, 1 OWi 2 SsBs 55/18

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Speyer vom 22. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbesch

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 24. Juli 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 54/18, 1 OWi 2 SsBs 54/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Speyer vom 22. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbesch

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Feb. 2018 - 1 OWi 6 SsRs 7/18

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Wittlich vom 30. Oktober 2017 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Das A

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 12. Feb. 2018 - 21 Ss OWi 200/17 (Z)

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor 1. Der mitunterzeichnende Einzelrichter lässt die Rechtsbeschwerde zu und überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern, weil es geboten ist, das Urteil zur Fortbildung des Rechts nachzuprüfen (§§ 80 Abs. 2, 80a Abs

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Nov. 2017 - 1 Ss OWi 221/17 (188/17), 1 SsOWi 221/17 (188/17)

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2. Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. 3. Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. März 2017 - 2 (10) SsRs 414/16; 2 (10) SsRs 414/16 - AK 189/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Das Verfahren wird gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen hieraus entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 467 Abs. 1 StPO). Gründe   I.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Feb. 2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z)

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 14.09.2016 wird zugelassen. II. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. III. Die Rechtsbeschwerde wird mi

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Okt. 2016 - IV-2 RBs 140/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor 1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 3. März 2016 und 24. März 2016 werden aufgehoben. 2. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen. 1 G r ü n d e : 2I. 3D

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Okt. 2016 - IV-2 RBs 145/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2. Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. 3. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Das Verfahren wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, au

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Sept. 2016 - 1 RBs 90/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass gegen den Betroffenen weg

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 06. Sept. 2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Der Antrag des Betroffenen, seine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 19. Mai 2016 zuzulassen, wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe 1 Da eine Geldbuße von 100 € verhängt wurde, kann die Rechtsb

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Sept. 2016 - 1 RBs 246/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor I.              Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II.              Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG). III.              Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der B

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 09. Aug. 2016 - 1 RBs 181/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird bezüglich des mit dem Rechtsmittel angegriffenen Rechtsfolgenausspruches des Urteils des Amtsgerichts Unna vom 31.07.2015 zugelassen. Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde wird die gegen die Betroffene in dem Urteil de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2016 - IV-2 RBs 91/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilu

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Juli 2016 - 21 Ss OWi 103/16 (Z)

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 13.04.2016 wird zugelassen. II. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das vorgenannte Urteil a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Be

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Juni 2016 - 1 RBs 131/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des (materiellen Rechts) zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs auf

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 15. Juni 2016 - 1 RBs 167/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG). III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene. 1G r ü n d e 2I. 3Gegen den

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Mai 2016 - 2 RBs 59/16

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Betroffenen zur Last (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO). 1Gründe: 2

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Mai 2016 - 2 OWi 4 SsRs 128/15

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung seiner Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 21. Juli 2015 wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG iVm. § 473 Abs. 1

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Mai 2016 - 2 (7) SsRs 199/16; 2 (7) SsRs 199/16 - AK 74/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 19. Januar 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Betroffene zu einer Geldbuße von 150 EUR verurteilt wird. 2. Die weitergehen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Apr. 2016 - 4 Ss 212/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Auf die - zugelassene - Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Backnang vom 2. Dezember 2015 a u f g e h o b e n . 2. Der Betroffene wird f r e i g e s p r o c h e n . 3. Die Ko

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. März 2016 - 4 RBs 50/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG). 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrläs

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 01. Feb. 2016 - 1 OWi 1 Ss Rs 44/15, 1 OWi 1 SsRs 44/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

1. Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 31. Juli 2015 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. Die angefochtene Entscheidung wirft keine Rechtsfragen auf, zu deren Ents

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Jan. 2016 - 4 RBs 324/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der der Betroffenen bzw. ihrem Verteidiger bekannt gemachten Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 18.12.2015 verworfen, da es nicht geboten ist, d

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Jan. 2016 - 2 RBs 181/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1.) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2.) Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgerich

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Jan. 2016 - IV-1 RBs 132/15

bei uns veröffentlicht am 08.01.2016

Tenor Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14. April 2015 zuzulassen, wird als unbegründet auf Kosten des Betroffenen verworfen. 1 2G r ü n d e : 3Das Amtsgericht hat gegen den Betroffene

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Dez. 2015 - 2 - 86/15 (RB)

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona, Abteilung 327a, vom 22. September 2015 wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Gründe I. 1 Mit Bußgeldbescheid

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Nov. 2015 - 1 RBs 162/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der dem Betroffenen bzw. seiner Verteidigerin mitgeteilten Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 06.10.2015 als unbegründet verworfen, da es nicht

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 02. Nov. 2015 - 2 OWi 4 SsRs 104/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Der Antrag des Betroffenen, seine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Trier vom 28. Juli 2015 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner als zurückgenommen geltenden (§ 80 Ab

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Okt. 2015 - 2 (7) SsBs 467/15; 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 21. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschw

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Sept. 2015 - 1 RBs 1/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

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Oberlandesgericht Köln Beschluss, 11. Sept. 2015 - 1 RBs 172/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor I.              Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II.              Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG). III.              Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der B

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. Sept. 2015 - 1 RBs 276/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor I.              Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II.              Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG). III.              Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt die B

Referenzen

(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich um eine...
(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich um eine...
(1) Der Beschwerdeführer hat die Erklärung abzugeben, inwieweit er das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage (Revisionsanträge), und die Anträge zu begründen. (2) Aus der Begründung muß hervorgehen, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über...
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn das Urteil...
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils...