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§ 22.05Amtlich · § 5 UrhG

Bergfahrt

Zeitreise: 14.10.2025

Als Bergfahrt giltauf dem, den oder derdie Fahrt in RichtungUnteren Havel-Wasserstraße mit Großer Wannseeund allen parallelen NebenstreckenSpreemündungPotsdamer HavelJungfernseeHavelkanalHavel-Oder-Wasserstraßeübrigen in § 22.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und AltarmenGewässerende. | Als Bergfahrt gilt | | | --- | --- | | auf dem, den oder der | die Fahrt in Richtung | | Unteren Havel-Wasserstraße mit Großer Wannseeund allen parallelen Nebenstrecken | Spreemündung | | Potsdamer Havel | Jungfernsee | | Havelkanal | Havel-Oder-Wasserstraße | | übrigen in § 22.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und Altarmen | Gewässerende. |

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