Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers

Ist der Gläubiger, dessen Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die im § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erlischt die Wirkung der Vormerkung.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger


(1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläu

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Landgericht München I Endurteil, 12. Aug. 2015 - 30 O 20777/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr bewohnte Doppelhaushälfte nebst zugehöriger Garage in der R-straße ..., G., bis auf die Einbauküche nebst Elektrogroßgeräten, die Büroausstattung im Keller und der Schaukel im Garten z

Landgericht München I Endurteil, 01. Juni 2015 - 1 S 13261/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Traunstein vom 08.05.2014, Az. 319 C 965/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten zu 1 und zu 2 haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens

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(1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht...