Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 879 Rangverhältnis mehrerer Rechte

(1) Das Rangverhältnis unter mehreren Rechten, mit denen ein Grundstück belastet ist, bestimmt sich, wenn die Rechte in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, nach der Reihenfolge der Eintragungen. Sind die Rechte in verschiedenen Abteilungen eingetragen, so hat das unter Angabe eines früheren Tages eingetragene Recht den Vorrang; Rechte, die unter Angabe desselben Tages eingetragen sind, haben gleichen Rang.

(2) Die Eintragung ist für das Rangverhältnis auch dann maßgebend, wenn die nach § 873 zum Erwerb des Rechts erforderliche Einigung erst nach der Eintragung zustande gekommen ist.

(3) Eine abweichende Bestimmung des Rangverhältnisses bedarf der Eintragung in das Grundbuch.

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Zwangsvollstreckung: Kein Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters bei eingetragenem Wohnungsrecht

25.02.2016

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung.
Zwangsvollstreckung

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung


(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänder

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2009 - III ZR 250/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 250/08 vom 22. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1; BGB §§ 880, 892, 1155 a) Beurkundet der Notar die Bestellung einer Buchgrundschu

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2007 - V ZB 125/05

bei uns veröffentlicht am 25.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 125/05 vom 25. Januar 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 883 Abs. 2; ZVG §§ 26, 28 Wird die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem Recht be

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2007 - V ZR 21/07

bei uns veröffentlicht am 07.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 21/07 Verkündet am: 7. Dezember 2007 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 219/05 Verkündet am: 14. Juni 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AnfG § 11; BGB § 888 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2001 - V ZB 49/00

bei uns veröffentlicht am 01.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 49/00 vom 1. Februar 2001 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------------------------------ GBO §§ 1, 13 Abs. 2 und 3; ZPO §§ 929 Abs. 2, 932 Abs. 3 a) Die Vorschri

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2001 - VII ZR 203/00

bei uns veröffentlicht am 26.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 203/00 Verkündet am: 26. Juli 2001 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2010 - V ZR 240/09

bei uns veröffentlicht am 02.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 240/09 Verkündet am: 2. Juli 2010 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2010 - IX ZB 45/10

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 45/10 vom 8. Juli 2010 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2012 - V ZB 156/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 156/11 vom 10. Mai 2012 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 45 Abs. 1, § 51 Abs. 2; BGB § 883 Abs. 1 a) Eine Vormerkung zur Sicherung des Rückübere

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2005 - V ZR 294/03

bei uns veröffentlicht am 04.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 294/03 Verkündet am: 4. Februar 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2003 - V ZB 38/02

bei uns veröffentlicht am 02.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 38/02 vom 2. Oktober 2003 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 879, 1105, 1107 Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen habe

Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Okt. 2018 - 7 U 922/18

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 9.2.2018 (Az.: 10 O 1280/17) aufgehoben. 2. Die Beklagten werden verurteilt, der Löschung der zu Gunsten der Beklagten im Grundbuch des Amtsge

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. März 2016 - 34 Wx 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 3/16 Beschluss 15.3.2016 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... 1) H. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin -

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Nov. 2015 - 34 Wx 475/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 475/14 Beschluss 20.11.2015 AG Ingolstadt - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) B. J. - Antragsgegner und

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Dez. 2015 - 34 Wx 283/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 541.666,00 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Dez. 2015 - 34 Wx 208/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 25. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € fest

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Juli 2017 - 7 U 302/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.12.2016 (Az.: 41 O 19643/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Anschlussberufung des Verfügungsklägers die einstweilige V

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Juni 2015 - 34 Wx 24/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 24/15 Beschluss vom 19.6.2015 34. Zivilsenat AG Viechtach - Grundbuchamt Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: ... wegen Grundbuchberichtigung un

Landgericht München II Endurteil, 12. Feb. 2015 - 5 O 775/14 Bau

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Gründe Landgericht München II Az.: 5 O 775/14 Bau IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 12.02.2015 St., JHW’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit 1) W. E., G-T-Straße ... B, H. - Kläg

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juni 2014 - 34 Wx 206/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die am 20. März 2014 im Grundbuch des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) von H. Bl. 1714 in der Zweiten Abteilung unter Nr. 3 vorgenommene Eintragung einer Dienstbarkeit für den jeweiligen

Landgericht Saarbrücken Urteil, 02. Dez. 2016 - 10 S 42/16

bei uns veröffentlicht am 02.12.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 09.03.2016, Az. 26 C 1612/15 (11), dahingehend abgeändert, dass die Beklagte im Wege der Stufenklage durch Teilurteil verurteilt wird, dem Kläger Auskunft über die

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Aug. 2016 - 15 W 233/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die folgenden Eintragungen im Grundbuch von D Blatt ## zu löschen: die in Abteilung II unter laufender Nr.3 für die Beteiligten zu 2), 3) und 5) eingetragene bedingt

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2015 - V ZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 191/14 Verkündet am: 18. Dezember 2015 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2015 - V ZR 165/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 165/14 Verkündet am: 6. November 2015 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Okt. 2015 - I-3 Wx 262/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 2. mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der mit Datum vom 7. September 2015 versehene Beschluss des Amtsgerichts – Rechtspflegerin – Viersen aufgehoben wird. Geschäftswert: 43.554,04 €. 1G r

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Okt. 2015 - I-3 Wx 151/14

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Beschwerden werden kostenpflichtig zurückgewiesen. Geschäftswert: 12.810,-- € (Beschwerde der Beteiligten zu 1.) bis zu 2.500,-- € (Beschwerde des Beteiligten zu 3.) 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligte zu 2. ist Eigentümerin des Grundstück

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Jan. 2015 - 15 W 492/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist aus tatsächlichen Gründen nicht veranlasst. Der Geschäftswert wird auf 54,75 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2014 - V ZB 179/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 179/13 vom 20. Februar 2014 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 879 Abs. 3; GBO § 45 Abs. 3 Trägt das Grundbuchamt das Rangverhältnis unter mehreren in das Grundbuc

Landgericht Kiel Beschluss, 04. Sept. 2013 - 13 T 124/11, 13 T 125/11, 13 T 202/11, 13 T 203/11

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

Tenor Der angefochtene Beschluss vom 15.4. 2011 wird aufgehoben. Der zugrundeliegende Antrag auf Anordnung des Beitritts der Gläubigerin zur Zwangsverwaltung wird zurückgewiesen. Der angefochtene Beschluss vom 28.11. 2011 wird aufgehoben.

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(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die...
(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die...
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