Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 901 Erlöschen nicht eingetragener Rechte
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ist ein Recht an einem fremden Grundstück im Grundbuch mit Unrecht gelöscht, so erlischt es, wenn der Anspruch des Berechtigten gegen den Eigentümer verjährt ist. Das Gleiche gilt, wenn ein kraft Gesetzes entstandenes Recht an einem fremden Grundstück nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 09/02/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 299/14 Verkündet am: 9. Februar 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 26/02/2016 00:00
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, auf dem Grundstück ... in ... Wärme zur Raumheizung herzustellen.Dem Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR oder ei
published on 26/01/2016 00:00
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 29.04.2014 - 1 O 355/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1. in ungeteilter Erbengemeinschaft zu ¼, d
published on 28/01/2009 00:00
Tenor
1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 23. Januar 2008 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2) Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszüge
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